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Wahlanfechtung

Richter bestätigen Rastatter OB-Wahl

Die Oberbürgermeisterwahl in Rastatt ist nach Ansicht der zehnten Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gültig. Eine Klage, die Wahl zu wiederholen, haben die Verwaltungsrichter abgewiesen.

Die Hausherrin des Rastatter Rathauses amtiert laut einem Richterspruch rechtmäßig.

dpa/Uli Deck)

Karlsruhe/Rastatt.   Eine Bürgerin aus dem Lager des unterlegenen Kandidaten Michael Gaska, der unter anderem von der CDU unterstützt wurde, hatte die Wahl angefochten. Gaskas Gegenkandidatin Monika Müller (SPD) hatte die Stichwahl mit nur 70 Stimmen Unterschied im Herbst gewonnen. Geklagt hatte die Bürgerin wegen vermeintlich getroffener Aussagen des früheren Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch (CDU) zugunsten Müllers und falscher Plakatierung. Die Klägerin, die sich öffentlich nie geäußert hat, zeigte sich im Nachgang enttäuscht.

Tonaufnahme gibt anderen Wortlaut wider

Die Verwaltungsrichter in Karlsruhe haben in der mündlichen Verhandlung den Eindruck gewonnen, dass die angeführten Verstöße nicht ausreichen oder nicht so erheblich sind, dass eine Wahl wiederholt werden muss. Der ehemalige OB Pütsch soll in einer Sitzung des Gemeinderats vom 1. August gesagt haben, er wünsche sich „etwas Jüngeres“ als Nachfolger. Die vor Gericht mehrfach abgespielte Tonaufnahme gibt diesen Wortlaut eindeutig wieder. Die von der Klägerseite aufgerufenen Zeugen – darunter Gemeinderäte aus dem Gaska-Lager – wollen jedoch gehört haben, dass Pütsch gesagt habe, er wünsche sich eine „junge Frau“ als Nachfolgerin. Dies ist aber auf der Aufnahme nicht zu hören. Zu diesem Zeitpunkt war die Bewerbung Müllers zwar in der Öffentlichkeit bekannt, offiziell eingegangen war sie bei der Stadtverwaltung aber nicht.

Aussagen vom Hörensagen

Am Abend des ersten Wahlgangs im September 2023 wollen Teilnehmer der Wahlveranstaltung vor dem Rathaus gehört haben, wie Pütsch zwei unterlegenen Kandidaten, die eine Wahlempfehlung für Müller ausgesprochen hatten, beigepflichtet haben soll. Auch die dafür aufgerufenen Zeugen stammten ausnahmslos aus dem Gaska-Lager. Eindeutig belegen ließ sich der Vorwurf nicht. Eine untergeordnete Rolle spielte eine nicht regelkonforme Plakatierung. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich heraus, dass mehrere Kandidaten nicht alle Regeln beachtet haben. Der Anwalt der Stadt Rastatt, Werner Finger, sagte, es gehe hier um eine Klage „der Enttäuschten, dass es ihr Kandidat nicht geworden ist.“

Oberbürgermeisterin kann nicht verpflichtet werden

Die Begründung für das Urteil liegt noch nicht vor. Ob die Klägerin Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegt, war zunächst offen. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet auch, dass Müller vorläufig weiterhin nicht offiziell verpflichtet werden kann und ohne Stimmrecht im Gemeinderat bleibt. Aus dem Rastatter Rathaus hieß es, man hoffe, „dass diese Entscheidung das Vertrauen der Bürger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der mit der Wahldurchführung betrauten Organe stärkt“.

Marcus Dischinger

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