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Länder wollen Strafen für Menschen, die das Existenzrecht Israels leugnen

Die Statue der Gerechtigkeit, Iustitia.
Piotr Adamowicz)Berlin. Seit den Terroranschlägen der Hamas im Oktober 2023 und der folgenden Besetzung des Gazastreifens durch Israel nehmen antisemitische Demonstration, Verlautbarungen und Übergriffe zu. Die Zahl antisemitischer Vorfälle habe sich, so der Bundesrat, von 1957 im Jahr 2020 auf 8627 im Jahr 2024 erhöht. Der Bundesrat möchte deshalb die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats wird nun an die Bundesregierung und den Bundestag übermittelt. Dieser sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, dafür bestraft werden sollen.
Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert. Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften (Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen) seien nur in Einzelfällen einschlägig und nicht ausreichend, so die Begründung zum Gesetzentwurf.