Leistungsversprechen: Auftraggeber muss nur bei konkretem Anlass prüfen

Bei der Beschaffung einer Software zur Therapieplanung in Kliniken zweifelte ein Konkurrent die Leistungsfähigkeit eines anderen Bieters an.
dpa Themendienst/Christin Klose)Bei der Beschaffung einer Software zur Therapieplanung in Kliniken zweifelte ein Konkurrent die Leistungsfähigkeit eines anderen Bieters an.
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