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Justiert

Opferschutz sollte kein Nebenthema sein

Das Urteil ist gesprochen – doch für die Opfer einer Straftat beginnt damit ein neuer, oft schwerer Abschnitt. Zwischen rechtlicher Aufarbeitung und persönlicher Bewältigung entsteht eine Lücke, die im Alltag spürbar wird.
Offene Tür, Person sitzt mit Kissen auf dem Boden neben einem Bett.

Während Täter auf dem Weg zurück in die Gesellschaft begleitet werden, fühlen sich Opfer mit den Folgen der Tat nicht selten allein gelassen.

IMAGO/Zoonar.com/Natalia Ximich)

Wer in Deutschland eine Straftat begeht, verletzt nicht nur eine einzelne Person, sondern verstößt gegen Strafnormen des Strafgesetzbuches. Strafrechtlich wird dies als ein Angriff auf die Rechtsordnung verstanden. Entsprechend tritt im Strafverfahren der Staat als Ankläger auf. Die geschädigte Person nimmt dabei häufig die Rolle eines Zeugen ein, unter bestimmten Voraussetzungen auch die des Nebenklägers. Doch was geschieht nach dem Urteil?

Für viele Betroffene endet das Verfahren nicht mit einem Gefühl der Aufarbeitung, sondern mit den eigentlichen Folgen der Tat: Traumata, also psychische Belastungen und körperliche Reaktionen. Nicht selten stehen sie damit weitgehend allein. Der Zugang zu therapeutischer Unterstützung ist schwierig: Wartezeiten auf geeignete Behandlungsplätze sind oft lang. Gleichzeitig richtet sich ein erheblicher Teil der gesellschaftlichen und staatlichen Aufmerksamkeit auf die Täter. Resozialisierungsmaßnahmen und therapeutische Angebote sind zentrale Bestandteile eines rechtsstaatlichen Strafsystems – und das aus gutem Grund. Sie dienen nicht nur dem Täter, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit. Doch warum geraten die Bedürfnisse der Opfer vergleichsweise schnell aus dem Blick?

So selbstverständlich wir uns wünschen, dass Täter nach Verbüßung ihrer Strafe wieder ein straffreies Leben führen können, so naheliegend ist es, dass auch Opfer die Chance auf ein möglichst unbelastetes Leben erhalten. In der Praxis jedoch stoßen Betroffene häufig auf Lücken im Hilfesystem. Zwischen strafrechtlicher Aufarbeitung und tatsächlicher Unterstützung im Alltag klafft nicht selten eine spürbare Versorgungslücke. Ein funktionierender Rechtsstaat sollte beides leisten: die Resozialisierung von Tätern und eine verlässliche Unterstützung für Opfer. Der Anspruch ist formuliert – seine Umsetzung bleibt eine Herausforderung.

Der Verein Seehaus bietet an sechs Standorten allgemeine Opferhilfe an. Doch es braucht finanzielle Unterstützung aus dem Justizhaushalt.

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