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AfD: Warum ein Verbotsverfahren heikel ist

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Nun wird über ein Parteiverbot debattiert.
dpa/CHROMORANGE/Udo Herrmann)Wie umgehen mit einer Partei, die in Wahlen und Umfragen an Zustimmung gewinnt und zugleich als gesichert rechtsextremistisch gilt? Nach der Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sind die Debatten über den Umgang mit der AfD neu entbrannt – heftiger denn je. Nicht nur politisch braucht es Antworten, auch die Justiz wird sich damit ausgiebig befassen müssen.
Eine Option wäre, dass der Bundestag den Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe einreicht. Das Verfahren dauert Jahre. Und dessen Erfolg ist ungewiss: Denn die Verfassungswidrigkeit für die Gesamtpartei zu belegen dürfte nicht einfach werden. Zumal die AfD bereits rechtliche Mittel angekündigt hat.
Wann eine Partei als verfassungswidrig gilt, hat Karlsruhe bereits 2017 anhand der NPD klargestellt. Demnach sind die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat unentbehrlich sind, die Menschenwürde, die Demokratie und der Rechtsstaat. Gerade den ersten Punkt sieht der Verfassungsschutz bei der AfD im Umgang mit Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund kritisch.
Klüger wäre es, zunächst die Parteienfinanzierung prüfen zu lassen
Für ein Verbot muss eine Partei aber nicht nur verfassungswidrig handeln, sondern sie muss auch das Potenzial haben, die verfassungswidrigen Ziele umzusetzen. Bei der NPD ist der Verbotsantrag 2017 daran gescheitert, dass sie zu unbedeutend war. Bei der AfD verhält sich das heute anders.
Politisch und juristisch wäre es klüger, zunächst die staatliche Parteienfinanzierung prüfen zu lassen. Denn die Hürden sind dieselben wie für ein Parteiverbot. Der Entzug der Gelder ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen der Verfassungsfeindlichkeit gegeben sind. Und der Anteil der AfD an der staatlichen Parteienfinanzierung liegt immerhin bei 45 Prozent. So würde man nicht gleich die große Keule auspacken. Und man würde der AfD die Grundlage für die Opferrolle, die sie so gut für sich zu nutzen weiß, nehmen.
AfD als „rechtsextremistisch“ eingestuft: Grünen-Chef fordert Verbot | Staatsanzeiger BW