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Justizministerin will die Strafmündigkeitsgrenze von unter 14-Jährigen prüfen

Blumen und Kerzen stehen an der Haltestelle "Max-Eyth-See". Ein 13-Jähriger soll hier am Vortag einen 12-Jährigen nach einem Streit gegen eine einfahrende Stadtbahn gestoßen haben. Das Kind kam dabei ums Leben.
dpa/Andreas Rosar)Stuttgart. Nach einem Streit unter Kindern mit Todesfolge an einer Stuttgarter Stadtbahnhaltestelle appelliert Justizministerin Marion Gentges (CDU) erneut an Bund und Länder, die Strafmündigkeit von unter 14-Jährigen in den Blick zu nehmen. „Wir müssen auf wissenschaftlicher Grundlage einschätzen können, ob das Strafmündigkeitsalter grundsätzlich korrigiert werden muss.“ Und man müsse überlegen, „ob schon für jüngere Menschen eine qualifizierte staatliche Ansprache möglich ist – auch gegen den Willen der Eltern.“
Mit einem Antrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Altersgrenze war Gentges vor einem Jahr bei der Justizministerkonferenz gescheitert. „Aber ich gebe da nicht auf“, sagte Gentges der Deutschen Presse-Agentur. „Manchmal muss man mehr als einen Anlauf nehmen. Zumal sich auch die Mehrheitsverhältnisse veränderten.
Die Zahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren ist stark gestiegen
Laut Ministerium ist die Zahl der Tatverdächtigen unter 14 Jahren in den vergangenen zehn Jahren überdurchschnittlich gestiegen. „Für mich besonders erschreckend ist die Entwicklung bei den Aggressions- und Gewaltdelikten, also bei Mord, Totschlag oder Raub“, so Gentges. Die Justiz habe jedoch bei unter 14-Jährigen keine Einflussmöglichkeiten.
Wenn Kinder Straftaten begehen, müssen sie sich erst ab 14 Jahren verantworten. Die Altersgrenze für Strafmündigkeit wurde 1923 festgesetzt. Kinder und Jugendliche ständen heute vielleicht anders da als vor 100 Jahren, so Gentges. Im Vorfeld der Justizministerkonferenz hatte sie angeführt, Jugendliche dürften mit 16 Jahren wählen. „Aber sich zwei bis drei Jahre zuvor noch nicht einmal für eigene Straftaten verantworten zu müssen, das passt nicht zusammen.“ Über eine Gesetzesänderung müsste der Bund entscheiden.
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