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Geplantes Gleichbehandlungsgesetz

Normenkontrollrat warnt Landesregierung vor neuer, teurer Bürokratie

Das geplante Gleichbehandlungsgesetz der Landesregierung stößt beim Normenkontrollrat auf scharfe Kritik. Die Regelung, die Bürger vor Behörden-Diskriminierung schützen soll, ist aus Sicht des Gremiums überflüssig und baut neue und teure Bürokratie auf. Heftige Gegenwehr kommt auch aus der Wirtschaft.

Bürger sollen sich leichter gegen Benachteiligungen von Behörden wehren können - der Normenkontrollrat hält das von der Landesregierung geplante Gleichbehandlungsgesetz für überflüssig.

dpa/ Sebastian Gollnow)

Stuttgart . Der Widerstand gegen das von der Landesregierung geplante Gleichbehandlungsgesetz wächst. Der Normenkontrollrat (NKR), der die grün-schwarze Landesregierung beim Abbau der Bürokratie berät, hält das vor allem von den Grünen vorangetriebene Gesetz, dass es Bürgern erleichtern soll, sich gegen Benachteiligungen durch Behörden zu wehren für überflüssig. Es werde neue, teure Bürokratie aufgebaut, hieß es aus Kreisen des Gremiums am Freitag in Stuttgart.

Experten: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes geraten unter Generalverdacht

Nach Ansicht des NKR stellen die geplanten Regelungen die gesamte Verwaltungstätigkeit des öffentlichen Dienstes unter einen Generalverdacht der diskriminierenden Amtsausführung, berichte der Südwestrundfunk. Man empfehle der Landesregierung „dringend, vom Regelungsvorhaben Abstand zu nehmen“, heißt es in einer Stellungnahme des Gremiums, über die der Südwestrundfunk berichtete. Sie raten dringend davon ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung etwa beim Finanzamt, in der Ausländerbehörde oder auf dem Polizeirevier „einem solchen Rechtsregime zu unterwerfen“. Die Experten sehen hier keinerlei Regelungsbedarf, da es bereits ausreichend bestehende Gesetze und Institutionen gebe.

Eine Sprecherin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wollte sich zu dem Vorgang nicht konkret äußern. Sie verwies auf das laufende Anhörungsverfahren. Die deutliche Kritik ist Wasser auf die Mühlen der Kommunalen Landesverbände und von Teilen der CDU-Fraktion, die das Vorhaben ablehnen.

Von dem Gesetz wären auch Handwerksbetriebe betroffen

Auch in der Wirtschaft gibt es Bedenken. Handwerk BW hatte bereits in einer Stellungnahme vor dem geplanten Gleichbehandlungsgesetz gewarnt und sieht sich nun bestätigt: „Mit dem neuen Gesetz droht ein weiteres Bürokratiemonster, das den Handwerksbetrieben das Leben schwer macht und dem Bürger keine Verbesserung bringt“, so Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Vom Anwendungsbereich wären auch Handwerksbetriebe erfasst, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Das betreffe neben der technischen Fahrzeugüberwachung durch das KFZ-Gewerbe insbesondere die hoheitlich tätigen Schornsteinfeger. „Das Gesetz würde zu einer bürokratischen Überforderung der Bezirksschornsteinfeger führen. Aufgrund der hohen Belastungen werden schon heute Kehrbezirke zurückgegeben und können nicht mehr neu besetzt werden.“

Sollte die Landesregierung trotzdem an dem Gesetz festhalten wollen, empfiehlt der Normenkontrollrat, „das Gleichbehandlungsgesetz zunächst befristet auf zwei Jahre probeweise und ausschließlich für die Landesverwaltung einzuführen“. Damit wären die Kommunen erst einmal davon befreit, berichtete der Südwestrundfunk.

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