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SPD: Land soll bei AfD-Verbot vorangehen

SPD-Fraktionschef Sascha Binder fordert ein AfD-Verbotsverfahren.
IMAGO/Arnulf Hettrich)Stuttgart. Der zentrale Satz aus dem zweiseitigen Brief, den SPD-Fraktionschef Sascha Binder in dieser Woche an Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Cem Özdemir (Grüne) geschrieben hat, steht im drittletzten Absatz: „Baden-Württemberg sollte führende Kraft bei einem AfD-Verbotsverfahren sein.“ Die SPD sei bereit zu gemeinsamen Gesprächen darüber unter Federführung Özdemirs.
Auch den stellvertretenden Ministerpräsidenten Manuel Hagel (CDU) und die Fraktionsvorsitzenden von Grünen und CDU, Andreas Schwarz und Tobias Vogt, habe er eingeladen. Denn die „Wehrhaftigkeit unserer Demokratie“ erfordere „ein geschlossenes Signal der demokratischen Mitte“ – „Rote Linien sollten in diesen Zeiten nicht unter Demokratinnen und Demokraten gezogen werden, sondern gegenüber denjenigen, die eine Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sind“, heißt es in dem Brief.
Özdemir legt sich bislang auf Verbotsverfahren fest
Kurz vor der Sommerpause hatte Özdemir im Landtag von der AfD noch ein Bekenntnis zur Demokratie gefordert . Die Fraktion müsse sich entscheiden, ob sie Teil „einer demokratischen Partei am rechten Rand oder einer völkischen Vereinigung“ sein wolle. Auch wenn er sich in der Vergangenheit bereits mehrfach dafür offen gezeigt hatte, einen Verbotsantrag gegen die AfD prüfen zu lassen: Vor dem Parlament wollte er sich damals nicht darauf festlegen, weil keine Einigkeit mit dem Koalitionspartner CDU bestehe.
Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz äußerte sich damals offensiver, Sascha Binder sowieso. „Lassen Sie uns in Gespräche eintreten, um ein Prüfverfahren vor dem Verfassungsgericht vorzubereiten“, sagte der Sozialdemokrat im Landtag in Richtung der Regierungsfraktionen. Mit seinem Brief an den Ministerpräsidenten erneuert Binder diesen Vorschlag nun.
Binder macht im Brief deutlich, dass es bei der Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens nicht darum gehen dürfe, welche „politischen Auswirkungen ein solches Verbotsverfahren“ haben könne. Es gehe allein um die Frage, ob eine Partei nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig sei. „Nach meiner Auffassung ist das bei der AfD der Fall.“