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Auf der Stallwächterparty

Vorwurf der AfD: War Özdemir nicht neutral genug?

Die AfD wirft Cem Özdemir vor, in seiner Rede auf der Stallwächterparty nicht neutral geblieben zu sein. Der weist den Vorwurf zurück - die rechtliche Lage ist kompliziert.
Mann im Anzug spricht in Mikrofon bei einer Veranstaltung, Publikum im Hintergrund.

Ministerpräsident Cem Özdemir eröffnet die Stallwächterparty in Berlin - inklusive Seitenhieb gegen die AfD.

dpa/Carsten Koall)

Die Spitze saß offenbar: Ohne sie beim Namen zu nennen, hatte Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) vergangene Woche auf der Stallwächterparty des Landes Baden-Württemberg in Berlin gegen die AfD ausgeteilt. Von einzelnen Vertretern der Partei gab es daraufhin scharfe Kritik. Auf der Landespressekonferenz am Dienstag verteidigte Özdemir seine Aussagen: „Solange ich lebe, werde ich alles dafür tun, dass Leute, die den Nationalsozialismus rechtfertigen oder kleinreden nirgendwo in diesem Land politische Verantwortung bekommen.“

Özdemir hatte in seiner Rede in Berlin davor gewarnt, dass bei den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern Kräfte Erfolg haben könnten, „die für eine Ideologie stehen, die wir vor 1945 schon einmal hatten“. Zugleich begrüßte er den SPD-Fraktionschef Sascha Binder als Vertreter des „demokratischen Teils der Opposition“ – nicht aber AfD-Fraktionschef Martin Rothweiler, der ebenfalls anwesend war.

„Ein Ministerpräsident hat das Land zu vertreten“

Rothweiler bezeichnete die Äußerungen im Anschluss als „völlig unangemessen“, Özdemir könne solche Aussagen „auf einem Grünen-Parteitag treffen, aber nicht als Ministerpräsident auf der Stallwächterparty“. Am Dienstag legte die AfD noch einmal nach: Özdemir habe die „parteipolitische Neutralität des Regierungsamtes missachtet“, wird Rothweiler in einer Pressemitteilung zitiert. „Ein Ministerpräsident hat das Land zu vertreten – nicht Wahlkampf gegen die Opposition zu führen.“

Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD einem Politiker in Regierungsverantwortung mangelnde Neutralität vorwirft, mehrfach bekam sie vor dem Bundesverfassungsgericht sogar Recht. 2022 etwa traf es Angela Merkel (CDU), die zwei Jahre zuvor während einer Dienstreise als Kanzlerin die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen kritisiert hatte.

Es gibt keine eindeutige Regelung

Allerdings: Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es nicht, das Bundesverfassungsgericht argumentiert in seinen Urteilen vor allem mit Artikel 21 des Grundgesetzes, der das Recht der Parteien auf Chancengleichheit beschreibt. Staatsorgane und einzelne Mitglieder der Bundesregierung dürfen die politische Meinungsbildung nicht beeinflussen, müssen neutral bleiben. Das gilt auch für Bürgermeister – der parteilose Freiburger OB Martin Horn etwa geriet wegen seiner klaren Positionierung gegen die AfD immer wieder mit der Partei aneinander.

Kritisch an den Entscheidungen des Verfassungsgerichts sehen Juristen immer wieder die strikte Rollentrennung, die der Argumentation zugrunde liegt. Für Parteipolitiker ohne Regierungsverantwortung gelten nämlich andere Maßstäbe als für Amtsträger – ob ein Ministerpräsident in der bundesdeutschen Parteiendemokratie aber öffentlich jemals völlig losgelöst von seiner Parteizugehörigkeit betrachtet wird, gilt als mindestens fraglich.

Özdemir hat die AfD nicht namentlich erwähnt

Es gibt im Übrigen eine Möglichkeit, einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot zu rechtfertigen: wenn mit der Aussage die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt wird. Möglicherweise hob Cem Özdemir auch darauf ab, als er in der Landespressekonferenz hinzufügte: „Ich habe einen Amtseid geschworen, der umfasst, dass ich alles dafür tue, um die Verfassung zu verteidigen. Wir haben als Amtsträger die Aufgabe, uns jeden Tag vor die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stellen.“

Im aktuellen Fall sehen mehrere Juristen im Gespräch mit dem Staatsanzeiger darüber hinaus noch eine ganz andere Hürde: Özdemir hat die AfD – anders als Angela Merkel 2020 – nicht namentlich genannt.

Der Ball liegt jetzt erst einmal beim Staatsministerium. Dort hat die AfD eine Prüfung wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot mittlerweile auch offiziell beantragt.

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