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Vorwurf der AfD: War Özdemir nicht neutral genug?

Ministerpräsident Cem Özdemir eröffnet die Stallwächterparty in Berlin - inklusive Seitenhieb gegen die AfD.
dpa/Carsten Koall)Die Spitze saß offenbar: Ohne sie beim Namen zu nennen, und doch klar erkennbar, hatte Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) vergangene Woche auf der Stallwächterparty des Landes Baden-Württemberg in Berlin gegen die AfD ausgeteilt. Von einzelnen Vertretern der Partei gab es daraufhin scharfe Kritik: Özdemir habe die „parteipolitische Neutralität des Regierungsamtes missachtet“, sagte etwa der baden-württembergische AfD-Fraktionschef Martin Rothweiler.
Tatsächlich legt das Bundesverfassungsgericht großen Wert darauf, dass dieses Neutralitätsgebot eingehalten wird. Schon mehrfach gab sie der AfD in derartigen Verfahren Recht. 2022 etwa traf es Angela Merkel (CDU), die zwei Jahre zuvor während einer Dienstreise als Kanzlerin die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen kritisiert hatte.
Eindeutige gesetzliche Regel gibt es nicht
Allerdings: Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es nicht, das Gericht argumentiert in seinen Urteilen vor allem mit Artikel 21 des Grundgesetzes, der das Recht der Parteien auf Chancengleichheit beschreibt. Staatsorgane und einzelne Mitglieder der Bundesregierung dürfen die politische Meinungsbildung nicht beeinflussen, müssen neutral bleiben.
Kritisch an den Entscheidungen sehen Juristen immer wieder die strikte Rollentrennung, die der Argumentation zugrunde liegt. Das Gericht geht davon aus, dass Regierungsmitglieder öffentlich in verschiedenen Rollen auftreten können: als Amtsträger, als Parteipolitiker oder als Privatperson.
Trennung zwischen Parteifunktion und Staatsamt
Dieser Logik folgt auch Martin Rothweiler, der Özdemir vorwirft, er könne Aussagen wie in Berlin „auf einem Grünen-Parteitag treffen, aber nicht als Ministerpräsident auf der Stallwächterparty“. In diesen Beispielen wäre die Trennung zwischen Parteifunktion und staatlichem Amtsträger relativ unstrittig.
Das heißt aber nicht, dass die AfD im aktuellen Fall vor Gericht durchkäme, da sind sich mehrere Juristen im Gespräch mit dem Staatsanzeiger einig. Schließlich nannte der Ministerpräsident ja keine Namen. Özdemir hatte in seiner Rede davor gewarnt, dass bei den anstehenden Landtagswahlen Kräfte Erfolg haben könnten, „die für eine Ideologie stehen, die wir vor 1945 schon einmal hatten“. Zugleich begrüßte er den SPD-Fraktionschef Sascha Binder als Vertreter des „demokratischen Teils der Opposition“ – den ebenfalls anwesenden Rothweiler ignorierte Özdemir.
Wirklich spannend ist auch nicht der aktuelle Konflikt, sondern die Frage, die dahintersteht: Wie darf sich ein Amtsträger in Regierungsverantwortung über politische Gegner äußern? Im Regelfall ist die Rollenzuteilung nämlich nicht so einfach wie auf dem Parteitag oder der Stallwächterparty – das ist die große Schwäche des Neutralitätsgebots.
Merkel war gleichzeitig Kanzlerin und CDU-Vorsitzende
De facto sind Regierungsmitglieder immer auch prominente Parteipolitiker. Wie soll sich jedes Mal trennen lassen, in welcher Rolle ein Regierungschef wann spricht? Wenn Politiker in ihrer Partei dann auch noch Spitzenämter haben, wird alles nur noch komplizierter. Das machte beispielsweise Angela Merkels Situation in der Kemmerich-Frage so kompliziert, als sie gleichzeitig Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende war.
Glücklicherweise gibt es eine Ausnahme von der Regel: Wenn Aussagen der Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienen, fallen sie nicht unter das Neutralitätsgebot. Das wird vor allem mit Blick auf die AfD relevant, die ja in Teilen rechtsextrem ist und in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird.
Özdemir: „Ich tue alles dafür, die Verfassung zu verteidigen“
So argumentierte auch Cem Özdemir nach den Vorwürfen in dieser Woche: „Ich habe einen Amtseid geschworen, der umfasst, dass ich alles dafür tue, um die Verfassung zu verteidigen. Wir haben als Amtsträger die Aufgabe, uns jeden Tag vor die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stellen.“
Angesichts der schwammigen Rechtslage ist es besonders wichtig, dass die Grenze hier klar verläuft: Das Neutralitätsgebot soll verhindern, dass Regierungspolitiker im politischen Wettbewerb unfaire Vorteile genießen – das ist gut und sinnvoll. Es darf sie aber nicht in ihrer Pflicht einschränken, Haltung zu zeigen. Dann würde die Regelung unserer Demokratie mehr schaden als nutzen.