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Sozialminister Hildenbrand: GKV-Gesetz bleibt hinter Forderungen der Länder zurück

Sozialminister Oliver Hildenbrand übt Kritik am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz des Bundes
picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod)Berlin. Der Bundestag hat das GKV-Beitragsstabilisierunggesetz an diesem Freitag verabschiedet. Damit soll verhindert werden, dass die Beträge der gesetzlichen Krankenkassen weiter steigen. Auch der Bundesrat hat über das Gesetz diskutiert, aber trotz Kritik auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Das hatten mehrere Länder gefordert.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) erklärte dazu in Berlin: „Mit einem Kopf-durch-die-Wand-Verfahren hat die Bundesregierung in den vergangenen Tagen mehr als deutlich gemacht: Diese Reform soll trotz aller berechtigter Kritik jetzt durchgezogen werden.“ Zugleich machte er deutlich, dass eine Anrufung des Vermittlungsausschusses absehbar nicht zu weiteren Verbesserungen, sondern nur zu weiteren Verzögerungen geführt hätte.
Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen müssen stabilisiert werden
Er zeigte sich überzeugt, dass die GKV-Finanzen dringend stabilisiert werden müssen. „Wir wollen und dürfen nicht riskieren, dass die Krankenkassenbeiträge weiter steigen“, so Hildenbrand. Der Bund sei den Ländern in den Verhandlungen zwar in einigen Punkten entgegengekommen. „In der Summe bleibt das Gesetz aus meiner Sicht aber weit hinter dem zurück, was die Länder mit Blick auf die Krankenhäuser, Beitragszahlenden, Leistungserbringenden und Beschäftigten im Gesundheitswesen zu Recht eingefordert haben.“
Weitere Insolvenzen von Krankenhäusern befürchtet
Hildenbrand fürchtet, dass die finanzielle Schieflage vieler Krankenhäuser sich durch das Gesetz dramatisch verschlechtert. Auch in Baden-Württemberg könne es dadurch zu weiteren Klinikinsolvenzen kommen, obwohl Baden-Württemberg seine Krankenhauslandschaft bereits reformiert hat.
Auch kritisiert Hildenbrand, dass der Bund den Ländern beim Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, etwa für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden, nur geringfügig entgegengekommen sei. „Das ist besser als nichts, aber bei weitem zu wenig“, so der Minister.