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Knapp einhundert Anträge auf Regelungsbefreiung

Hebammme
imago/Westend61/Mareen Fischinger)Stuttgart. Mit großen Erwartungen war es verknüpft, das Regelungsbefreiungsgesetz, das vor gut 100 Tagen, am 21. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die kommunalen Landesverbände sollten beantragen können, landesgesetzliche Regelungen ignorieren zu dürfen, um in der praktischen Anwendung deren Entbehrlichkeit zu beweisen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) fasst bei den sich bietenden Gelegenheiten die Grundfrage des Gesetzes mit den Worten „Kann das weg?“ zusammen.
Alle elf Fachministerien berichten von Anträgen
Offenbar sind die Kommunen der Meinung: Da kann etliches weg. Nach einer Umfrage des Staatsanzeigers unter den elf Fachministerien des Landes kamen seither 96 Anfragen zusammen. Allerdings ist die Zahl mit Vorsicht zu genießen, denn einige Anfragen wurden unter den Ministerien je nach Zuständigkeit hin und her geschoben. Andere Vorschläge zur Regelbefreiung erreichten mehrere Ministerien, bearbeitet hat sie aber nur eines. Beispiel ist die Idee des Städtetags, die sachgemäße Verwendung von Fördergeldern deutlich weniger detailreich dokumentieren zu müssen als bisher, wie der Staatsanzeiger berichtete .
Trotzdem zeigen sich Baden-Württembergs Rathäuser und Landratsämter, aber vor allem die Kommunalverbände antragsfreudig. So hatte das Innenministerium satte 37 Anträge zu verzeichnen, die teils tief aus dem Verwaltungskosmos kommen. Die Ausweisung von Stellenzahlen im Haushalt scheint für große Kommunen eine Schwierigkeit zu bedeuten. Auch der Wunsch, statt mit roten mit gelben Briefumschlägen eine Bürgermeisterwahl abhalten zu können, hatte das Ministerium zu bescheiden – in diesem Fall positiv.
Viele Anfragen beim Landwirtschaftsministerium
20 Anfragen hatte das Landwirtschaftsministerium. Dabei geht es um das Agrarstrukturverbesserungsgesetz, die Flurbereinigung oder das Waldgesetz. Elf Ideen zur Regelungsbefreiung hat das Verkehrsministerium zu bearbeiten, die anderen Ministerien hatten mit einstelligen Eingangszahlen zu tun. Gelegentlich wurden auch Dinge beantragt, die ohnehin nicht verpflichtend waren, etwa beim Verzicht eines Entwässerungsplans oder auf Stellplätze. Diese Wünsche waren schon durch die Experimentierklausel in der Landesbauordnung abgedeckt, wie das Wohnungsministerium bescheiden musste.
Ziemlich aktiv sind die Kommunalverbände. Vom Landkreistag etwa kamen 55 Anträge an die jeweiligen Ministerien, von den Anzeigepflichten für die Hebammen bis hin zu den Zustimmungserfordernissen im Ausländerrecht – eher kleinteilig, wie die der Verband selbst einräumt. Allerdings wäre für den großen Wurf dann doch der Gesetzgeber nötig. Anträge geben auch Anstöße für Veränderungen außerhalb des Regelungsbefreiungsgesetztes, wie die Pflicht zum Führen eines Liegenschaftskatasters. Diese soll durch die Novelle einer Verwaltungsvorschrift entfallen.
Auch die Kommunen beantragen fleißig. Ulm etwa will es sich zur Regel machen je Quartal Anträge zu schicken. Stuttgart hat schon 25 Erleichterungen gefordert. Der Städtetag beobachtet Engagement der großen Städte, während die kleinen noch etwas zurückhaltend sind. Dazu trägt auch die Restriktion bei, dass Anträge nicht den Gesetzeszweck infrage stellen sollen, wie der Landkreistag kritisiert. Der Städtetag fordert eine Antragsübersicht der Regierung, denn die Wünsche von Kommunen ähnelten sich oft. Doppelanträge sorgten für Mehrarbeit in den Ministerien.
Ministerien auch zurückhaltend
Dort werden nicht immer alle Anträge mit Freude angenommen, obwohl Innenminister Strobl das Gesetz als Vertrauensbeweis in die Kommunen beschreibt. Der Gemeindetag stellt bei einzelnen Häusern aber eine Zurückhaltung gegenüber Reformüberlegungen fest, was sich mit den Erfahrungen der anderen Verbände deckt. Insgesamt bestehe auf allen Ebenen Entwicklungspotenzial bei der Bereitschaft, neue Wege zu erproben, schreibt der Gemeindetag.