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Entlassung einer früheren AFD-Funktionärin wegen arglistiger Täuschung war rechtens

Eine Rechtspflegerin wurde wegen ihrer JA-Mitgliedschaft entlassen.
IMAGO/Pogiba Aleksandra)Karlsruhe. Die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (AZ: 12 K 528/26)).
Die Frau habe ihre Ernennung „durch eine arglistige Täuschung“ über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, argumentierte das Gericht.
Die Frau war den Gerichtsangaben zufolge von 2021 bis 2024 Mitglied und ab 2023 auch Vorstandsmitglied der JA Hessen. Zudem war sie Mitglied des Bundesverbands der JA und seit 2023 Mitglied der AfD. Im Rahmen ihrer Bewerbung als Rechtspflegeranwärterin hatte sie eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben und am Tag zuvor per E-Mail den Austritt aus der JA erklärt. Danach ist sie vom Oberlandesgericht zur Rechtspflegeranwärterin ernannt worden.
Ende 2025 hat das Oberlandesgericht die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Hilfsweise hat es die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verfügt. Das Verwaltungsgericht hat den gegen diese Verfügungen gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Die Frau sei Mitglied mehrerer Organisationen, die unter dem Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stünden, gewesen oder sei es immer noch. Durch ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied der JA Hessen habe sie außerdem eine Führungsposition eingenommen.