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Lehrerin verhält sich wie Reichsbürger: Kürzung ihrer Besoldung ist rechtens

Ein Beamter tritt nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein, wenn er die Existenz des Landes verneint und sich auf Normen aus der Kaiserzeit beruft.
IMAGO/Pogiba Aleksandra)Sigmaringen. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen hat die Klage einer verbeamteten Lehrerin auf Aufhebung der ihr gegenüber verhängten Disziplinarmaßnahme der Bezügekürzung aufgrund ihres reichsbürgertypischen Verhaltens abgewiesen (AZ: 12 K 2486/24).
Lehrerin verwies auf eine Norm aus dem Jahr 1896
Die Lehrerin hatte laut VG-Mitteilung in einem gegen sie geführten Bußgeldverfahren ein Schreiben an den Landrat des für das Bußgeldverfahren zuständigen Landratsamts versandt. Darin verwies sie auf das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896 und damit eine Norm vor Existenz der Bundesrepublik Deutschland, in dem sie dessen amtliche Legitimation ebenso einforderte wie die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Bundeslandes.
Im daraufhin eingeleiteten Disziplinarverfahren warf die Disziplinarbehörde der Klägerin vor, mit diesem Schreiben gegen ihre Verfassungstreuepflicht als Beamtin verstoßen zu haben und kürzte ihr die Dienstbezüge für die Dauer von drei Jahren um ein Zehntel.
Das Verhalten sei typisch für die Reichsbürgerszene
Wer der Ausübung staatlicher Gewalt entgegentritt, indem er die Rechtsnormen aus der Kaiserzeit beansprucht, verneint die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Baden-Württemberg. Dieses Verhalten sei typisch für die Reichsbürgerszene, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne.
Die klagende Beamtin trete damit nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (rik)