Debatten im Landtag vom 14. und 15. März 2012

Alkoholverbot vorläufig gescheitert

Stuttgart. Die CDU ist mit ihrem Versuch gescheitert, den Kommunen größere Befugnisse beim Kampf gegen öffentliche Besäufnisse einzuräumen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Landtag in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Lediglich 58 Abgeordnete stimmten dafür, das sind zwei weniger, als in der CDU-Fraktion sitzen. 75 der anwesenden 133 Abgeordneten – von insgesamt 138, die dem […]

Stuttgart. Die CDU ist mit ihrem Versuch gescheitert, den Kommunen größere Befugnisse beim Kampf gegen öffentliche Besäufnisse einzuräumen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Landtag in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Lediglich 58 Abgeordnete stimmten dafür, das sind zwei weniger, als in der CDU-Fraktion sitzen. 75 der anwesenden 133 Abgeordneten – von insgesamt 138, die dem Parlament angehören – stimmten dagegen.
Der Gesetzentwurf der CDU sah vor, dass an bestimmten Schwerpunkten der Alkoholkonsum an definierten Tagen und Uhrzeiten verboten werden kann. Alexander Throm (CDU) erinnerte daran, dass entsprechende Verbote von Freiburg und Heilbronn vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gescheitert sind. Er verwies auch darauf, dass mehrere Grünen-Oberbürgermeister, darunter der Tübinger Boris Palmer, ein entsprechendes Verbot verlangt hätten, um, so Palmer, „ritualisierte Saufgelage“ zu verhindern. Der OB von Freiburg, Dieter Salomon, habe sich gar persönlich an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) gewandt– ein solches Verbot könne helfen, Straftaten zu verhindern. Der von Grün-Rot angekündigte Gesetzentwurf zum selben Thema gehe nicht weit genug. „Der nächste Sommer kommt, und SPD und Grüne lassen die Bürger im Stich“, sagte der CDU-Abgeordnete.
Uli Sckerl (Grüne) verteidigte den grün-roten Ansatz. Anders als der CDU gehe es der Regierung darum, Prävention vor Repression zu stellen. Deshalb brauche es eine passgenaue Lösung. Innenminister Reinhold Gall (SPD) verwies darauf, dass erst dann ein Alkoholverbot erlaubt werden solle, wenn es am fraglichen Schwerpunkt regelmäßig zu großen Menschenansammlungen und häufig zu Straftaten kommt. Gall widersprach allerdings Ulrich Goll (FDP), aus dessen Sicht das derzeitige rechtliche Instrumentarium ausreiche. Dieses hätten viele Brennpunkt-Gemeinden bereits ausgeschöpft, ohne das Problem zu lösen.
Für Goll ist die Aufregung, die in zwei Gesetzesentwürfe mündete, übertrieben. Es werde der Eindruck erweckt, „dass ohne ein solches Gesetz ein ordentliches Gemeindeleben nicht mehr möglich ist“. Dabei gebe es andere Wege, die jungen Leute zu disziplinieren. So werde alkoholisierten Jugendlichen im Rems-Murr-Kreis damit gedroht, die Eignung für den Führerschein in Frage zu stellen. Dies wirke. Außerdem werde sich durch das Gesetz an der Arbeit der Polizei nichts ändern. Schon heute könne sie Menschenansammlungen auflösen, wenn von ihnen Gefahr ausgehe. Der ehemalige Justizminister warnte auch davor, mit zweierlei Maß zu messen: Auf der einen Seite das Volksfest, wo junge Menschen saufen, „bis sie nach hinten von der Bank fallen“. Und auf der anderen die Gebiete, in denen überhaupt kein Alkohol konsumiert werden darf, und die oft Rücken an Rücken mit dem Volksfestgelände lägen.
Nikolaos Sakellariou (SPD) riet dazu, das Problem etwas niedriger zu hängen. Die Frage, ob es im Frühjahr oder im Herbst zu einer Regelung komme, sei zweitrangig. Wichtig sei dagegen, dass es überhaupt dazu kommt. In 90 Prozent aller Straftaten an solchen Schwerpunkten sei Alkohol im Spiel; und 87 Prozent aller, die Straftaten begehen, seien Ersttäter. Ihnen könne mit einem Alkoholverbot geholfen.

Quelle/Autor: Michael Schwarz

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14. und 15. März 2012