Debatten im Landtag vom 20. März 2013

FDP-Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit chancenlos

Stuttgart. Der von der FDP-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg wird keine Mehrheit im Stuttgarter Landtag finden. Neben den Regierungsfraktionen von Grünen und SPD signalisierte auch die CDU-Fraktion am Mittwoch in erster Lesung, dass sie dem FDP-Antrag nicht zustimmen werde. In der Aussprache kündigte Innenminister Reinhold Gall (SPD) an, dass die Landesregierung noch in […]

Stuttgart. Der von der FDP-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg wird keine Mehrheit im Stuttgarter Landtag finden. Neben den Regierungsfraktionen von Grünen und SPD signalisierte auch die CDU-Fraktion am Mittwoch in erster Lesung, dass sie dem FDP-Antrag nicht zustimmen werde. In der Aussprache kündigte Innenminister Reinhold Gall (SPD) an, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr einen eigenen, im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf vorlegen werde.
Darin will das Innenministerium die Ergebnisse der Evaluierung des bestehenden Bundesgesetzes berücksichtigen, was der FDP-Gesetzentwurf nicht beinhaltet. Außerdem soll die Kostenfrage differenzierter und die Spielregeln für die Informationsmöglichkeiten der Bürger und die Anforderungen der Gemeinden spezieller gefasst werden.

CDU gegen FDP-Gesetzentwurf

Gleichzeitig wies Gall die Vorwürfe von Ulrich Goll (FDP) zurück, der bei der Einbringung des Entwurfes von einem „Armutszeugnis für die Regierung und die Regierungsmehrheit“ gesprochen hatte. Mit der Vorlage des FDP-Entwurfes werde der Landtag „Zeuge eines Sinneswandels“. denn bereits 2008 hätten die Grünen einen ähnlichen Antrag ins Parlament eingebracht. Der frühere Vize-Ministerpräsident entgegnete, die FDP habe in der Vorgängerregierung ihren Entwurf nicht durchsetzen können. „Aber seit 2011 läuft die Uhr neu“, begründete Goll die Initiative.
Peter Schneider (CDU) beschäftigte die ablehnende Haltung seiner Fraktion. Ein Informationsfreiheitsgesetz habe zwar im Land mehr Relevanz als im Bund, vor allem in den Kommunen – aber ohne persönliches Interesse sehe er keine Notwendigkeit, Informationen zu bekommen. Dies belaste Behörden, erhöhe die Bürokratie und könne sogar zur Lähmung von Ämtern führen, mutmaßte Schneider. Gleichwohl bejahte er den Anspruch aller Beteiligten auf Akteneinsicht. Vor der Verabschiedung eines solchen Gesetzes müssten die Kommunen befragt und die Kosten ermittelt sowie der Datenschutz Dritter geregelt werden. „Wir sehen keinen Bedarf“, schmetterte Schneider den Vorstoß des Oppositionspartners ab.

Landesregierung will eigenen Entwurf vorlegen

„Wir wollen kein Informationsfreiheitsgesetz light“, erklärte Alexander Salomon (Grüne). Er warf den Liberalen vor, bei einem Gesetzentwurf der Grünen aus dem Jahre 2008 abgekupfert zu haben. Freilich sei Baden-Württemberg eines der wenigen Länder ohne entsprechendes Gesetz. Deshalb werde bald ein eigener Entwurf vorgelegt. Zunächst müssten offene Fragen geklärt werden, sagte Nikolaos Sakellariou (SPD). Grün-Rot habe zugesagt, dass 2013 etwas kommen werde, dabei bleibe es. Der neuen Regierung Untätigkeit vorzuwerden, sei ungehörig, denn die FDP habe sechs Jahre Zeit gehabt, während ihrer Regierungsbeteiligung zu handeln. Mit ihrem jetzigen Entwurf lande die FDP jedoch im Fettnäpfchen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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20. März 2013