Debatten im Landtag vom 17. und 18. Juni 2015

Naturschutz und Landschaftspflege neu gesetzlich geregelt

Stuttgart. Mit den Stimmen von Grünen und SPD hat der Landtag am Mittwoch das Landesnaturschutzrecht umfassend novelliert. Naturschutz brauche einen politischen Rahmen, sagte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs.  Die Novellierung sei ausgewogen und sinnvoll und eigne sich nicht für ideologische Auseinandersetzungen, erklärte Bonde und folgerte: „Ein guter Tag für Mensch […]

Stuttgart. Mit den Stimmen von Grünen und SPD hat der Landtag am Mittwoch das Landesnaturschutzrecht umfassend novelliert. Naturschutz brauche einen politischen Rahmen, sagte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs. 
Die Novellierung sei ausgewogen und sinnvoll und eigne sich nicht für ideologische Auseinandersetzungen, erklärte Bonde und folgerte: „Ein guter Tag für Mensch und Natur in Baden-Württemberg.“  Das Land habe eine Vielfalt an Natur zu bieten, die es zu schützen gelte. „Arten sind gefährdet, dem Rückgang an Lebensräumen muss entgegen getreten werden.“     
Mit dem Gesetz, mit dem das Landesnaturschutzrecht auch an Regelungen des seit März 2010 geltenden Bundesnaturschutzgesetzes angepasst wird, werde das Naturschutzkonzept von Grün-Rot abgerundet. Der Minister wies nicht nur auf die vor zwei Jahren beschlossene Naturschutz-Strategie hin, sondern auch auf die Mittel für den Natur- und Landschaftsschutz, die mehr als verdoppelt worden seien. Das Gesetz sei „klug abgewogen“ und sorge für Bürokratieabbau. Wünschenswertes sei mit Machbarem verknüpft worden. Bonde reagierte auch auf Bedenken aus der Opposition.  „Das Gesetz ist nicht gegen die Wirtschaft gemacht, sondern nimmt die Wirtschaft mit“, erklärte der Minsiter.       

Öffentliche Hand wird zum Schutz der Natur verpflichtet

Mit der Novelle wird die öffentliche Hand zum Schutz der Natur verpflichtet. Gesetzlich verankert werden die in 30 der 35 Landkreise bestehenden Landschaftserhaltungsverbände, ein neues Moorschutzkonzept, Bestimmungen zur Landschaftsplanung und zum Schutz von Biosphärengebiete, Naturparke, Naturdenkmäler und Alleen. Außerdem werde die Mitwirkung und Mitsprache betroffener Verbände und Organisationen „moderat“ ausgebaut.
Nach dem Willen von Bonde soll Baden-Württemberg „auf Feldern und Tellern frei von Gentechnik“ bleiben. Deshalb wird in einem drei Kilometer breiten Streifen um Naturschutzgebiete  der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen  tabu sein. „Zwei Drittel der Landesfläche werden damit geschützt“, berichtete Bonde. Gleichzeitig räumte er ein, dass für die Zulassung von Gentechnik nicht Baden-Württemberg, sondern die EU zuständig ist.     

Opposition kritisiert Eiltempo

Abgeordnete der Opposition kritisierten wie schon in der ersten Lesung das Eiltempo, mit dem die Novelle im Landtag in nur einer Woche „durchgepeitscht“ wurde. Es bestehe Optimierungspotenzial für die parlamentarische Arbeit, schimpfte Patrick Rapp (CDU). Er attestierte auch eine „fehlende Balance“ zwischen Ökologie und Ökonomie und befürchtet Mehrkosten in Millionenhöhe bei den Landratsämtern. Von der Ausweitung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte befürchtet der CDU-Abgeordnete deutlich längere Verfahren. Rapp sieht in der Naturschutz-Novelle ähnliche „Eingriffe ins Eigentumsrecht“ wie schon beim Jagdgesetz und dem Gewässerschutz. An vielen Stellen sei die Landesregierung weit über die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus gegangen. Deshalb können die CDU dem Gesetz nicht zustimmen.     
Friedrich Bullinger (FDP) warnte vor immer mehr Bürokratie und einer Überregulierung. Eine Fortschreibung des Naturschutzes sei richtig und wichtig, diese dürfe aber nicht in die falsche Richtung gehen. Er erwartet künftig mehr hoheitliches Vorgehen zu Lasten der bewährten Freiwilligkeit auf diesem Gebiet.  Die Liberalen stimmten einigen Passagen des Gesetzes zu, votierten aber insgesamt gegen die Novelle.     

Belange von Natur- und Artenschut berücksichtigt

Grün-Rot beherrsche das ABC des Naturschutzes, urteilte dagegen Markus Rösler (Grüne). Ziele des Natur- und Umweltschutzes würden durch die Novelle verknüpft, Pestizide in qualifizierten Schutzgebieten verboten. Mit dem Gesetz werde der Naturschutz-Dreiklang der Landesregierung vollendet, die mit einer Erhöhung der Finanzmittel seit 2011 sowie mit der Naturschutz-Strategie 2013 „als Grundlage für die Kulturlandschaft Baden-Württemberg“ fortgesetzt.  Gabi Rolland (SPD) berichtete, die Anhörung habe von den beteiligten Organisationen und Verbänden „viel Lob“ gebracht. Die Novelle berücksichtige vorbildlich die Belange von Natur- und Artenschutz.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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17. und 18. Juni 2015