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Entschädigung fürs Ehrenamt

Gemeinderäte billigen höhere Sitzungsgelder

Den Aufwand kompensieren können die Entschädigungen nicht, die Gemeinderäten erhalten. Dennoch wird mit der Überweisung die Wertschätzung des Ehrenamts ausgedrückt. Rechtzeitig vor der anstehenden Wahl heben die Gemeinderäte für die Nachfolger die Sätze an.

Mit der Entschädigung für die Gemeinderäte wird die Wertschätzung des Ehrenamts ausgedrückt.

IMAGO/Zoonar.com/Matej Kastelic)

Stuttgart. Der Stuttgarter Gemeinderat hat es schon 2023 gemacht, in Bad Wurzach (Kreis Ravensburg) war es im Februar so weit und Anfang März in Zell am Harmersbach (Ortenaukreis): die Anpassung der Entschädigungen für Gemeinderäte. Der Zeitpunkt kurz vor der Kommunalwahl ist mit Bedacht gewählt. Die neu ins Amt gewählten Kommunalpolitiker sollen nicht als eine der ersten Amtshandlungen für sich selbst eine höhere Entschädigung beschließen müssen. Das übernimmt der noch amtierende Gemeinderat kurz vor Ende der Legislaturperiode.

Stichproben ergeben Tendenz zu mehr Entschädigung

Ein Blick in einige Kommunen unterschiedlicher Größe zeigt, dass die Sätze in den meisten Fällen erhöht werden, zum Teil sogar beträchtlich. Begründet wird das mit dem gestiegenen Arbeitsaufwand für Räte. Es hat aber auch damit zu tun, dass in etlichen Kommunen die Entschädigungssätze längere Zeit unangetastet blieben und sich nun an die realen Gegebenheiten annähern. Berücksichtigt werden auch Faktoren wie die Inflation.

Die Landeshauptstadt liegt bei der Entschädigung vorne

Die Landeshauptstadt mit 632 000 Einwohnern liegt traditionell mit großem Abstand bei der monatlichen Entschädigungen für Stadträte vorne. Im Herbst hatte das Gremium schon den Entschluss gefasst, dass der Grundbetrag ab dem 1. August 2024 von 1650 auf 1900 Euro steigt – ein Plus von rund 15 Prozent. Stuttgarter Räte fahren vielfach ihre eigene Berufstätigkeit zurück, um das Ehrenamt adäquat auszuführen, daher die Beträge. Ausschüsse tagen teils vormittags. Auch das Sitzungsgeld wurde angepasst: Für eine fünfstündige Sitzung erhalten die Mandatsträger ab dem Sommer 160 statt 140 Euro.

Unzufriedene Räte in Blumberg

Auch in anderen Orten kennen die Entschädigungen nur eine Richtung – nämlich nach oben. In Meßstetten (Zollernalbkreis, 11 560 Einwohner) wurden die Beträge zuletzt 2014 angepasst. Ab dem 1. September werden 15 Euro (zuvor zehn Euro) pro angefangener Sitzungsstunde ausbezahlt. Der Tageshöchstsatz liegt bei 120 Euro (vorher 80 Euro). Eine sehr moderate Steigerung von 40 auf 41 Euro monatlicher Entschädigung hatte die Stadtverwaltung in Blumberg (Schwarzwald-Baar-Kreis, 10 250 Einwohner) vorgesehen. Eine dreiprozentige Steigerung lag dem zugrunde mit Bezug auf den allgemeinen Verbraucherpreisindex. Damit waren die Fraktionen im Gemeinderat aber nicht einverstanden und schlugen einen Betrag von 46 Euro vor. Hinzu kommen 42 statt 37 Euro an Sitzungsgeld. Die Beträge seien eine realistische Grundlage, „obwohl damit kein Inflationsausgleich für den Zeitraum zwischen 2019 und 2023 erreicht wird“, heißt es von den Fraktionen.

Zell am Harmersbach erhöht um ein Drittel

Von 300 auf 400 Euro erhöht sich der jährliche Grundbetrag für Räte in Zell am Harmersbach (8200 Einwohner), ein Plus von einem Drittel. Ergänzt wird das mit einem Sitzungsgeld von 15 statt zwölf Euro pro Stunde. Das soll der Preisentwicklung Rechnung tragen und den Ehrenamtlichen „entsprechende Wertschätzung“ beimessen. Mit einem angemessenen Aufwandsersatz wolle man dazu motivieren, sich für die Stadtgesellschaft einzubringen. Der Zeitaufwand eines Mandats umfasse nicht nur Sitzungstermine, sondern auch Einladungen zu Veranstaltungen.

Gütenbach investiert in Feuerwehr

Die Stichprobe ergibt in keinem Fall ein Absenken der Entschädigung, wohl aber an einer Stelle ein vorläufiges Einfrieren. In Gütenbach (Schwarzwald-Baar-Kreis, 1130 Einwohner) bleibt es bei der Sitzungspauschale von 40 Euro. Die Räte waren sich bei ihrer Entscheidung vor wenigen Tagen einig, dass für sie das Ehrenamt im Vordergrund stehe. Nur die Entschädigung pro Jahr wurde geringfügig angepasst. Erhöht wurden stattdessen die Sätze für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

Sitzungsgelder gibt es auch für Aussschuss-Termine

Der Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte ist in Paragraf 19 der Gemeindeordnung geregelt. Er gilt im Übrigen auch für alle, die sich im Auftrag der Kommune ehrenamtlich einbringen, beispielsweise also Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, nicht aber für Übungsleiter im Sportverein, wenn es sich um vereinseigenes Angebot handelt. Für die Kommunalpolitiker werden üblicherweise auch Sitzungsgelder gezahlt, die sich nicht nur auf die Gemeinderatssitzungen beziehen, sondern auch für Ausschüsse oder Fraktionssitzungen.

Zum Vergleich: Das bekommen die Räte in den fünf größten Städten Baden-Württembergs als Aufwandsentschädigung für ihr Ehrenamt.
Marcus Dischinger

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