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Laut Gericht: Baumfällen in Bretten war nicht rechtens
Für die Richter des Karlsruher Verwaltungsgerichts war die Rodung der alten Streuobstbäume in Bretten-Gölshausen nicht rechtmäßig. Als Naturschützer davon erfuhren, waren 39 der 40 Bäume bereits gefällt. Die Behörden hatten für vollendete Tatsachen gesorgt. Das Gericht sieht in seiner Eilentscheidung einen Verfahrensfehler.

Nabu-Landeschef Johannes Enssle (links) und der Nabu-Ortsvorsitzende Norbert Fleischer wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Nabu)