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Leitartikel

Die Länder brauchen keinen Welpenschutz

Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ passt nicht zu einem föderalen Aufbau, der den Ländern ohnehin schon viel Mitsprache im Bundesrat einräumt, findet Michael Schwarz in seinem Leitartikel.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte), hier mit seinem bayerischen Amtskollegen Markus Söder, ist ein großer Anhänger des Föderalismus.

dpa/SZ Photo/Mike Schmidt)

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Das gilt auch und gerade unter Parteifreunden. Es gibt kein Bundesland, in dem die drei Parteien, die seit dem 6. Mai die Bundesregierung stellen, nicht mitregieren. Und dennoch wird der Weg, der Friedrich Merz und Lars Klingbeil in den kommenden Wochen bevorsteht, alles andere als einfach.

Schon beim Treffen der Ministerpräsidenten vor einer Woche wurde deutlich, dass sich die Länder nicht alles gefallen lassen. Große Bedenken bestehen etwa gegen CSU-Wahlgeschenke wie die Mütterrente. Doch auch Lars Klingbeils Investitionsbooster wird wohl nur dann auf Zustimmung stoßen, wenn die 25 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen der Länder in irgendeiner Form kompensiert werden.

Über Merz‘ Erfolg entscheidet der Bundesrat am 11. Juli

Anders als die Kommunen sind die Länder in der komfortablen Lage, Gesetze zu blockieren. Merz und Klingbeil werden alles tun, dass die neue Bundesregierung nicht als Bettvorleger endet. Am 11. Juli findet die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause statt. Bis dann müssen die Kompromisse stehen. Die nächste Verhandlungsrunde steigt am 19. Juni, wenn Merz sich mit den Ministerpräsidenten trifft.

Dabei bewegt sich Baden-Württemberg im Geleitzug. Weder werden Versuche, die Wirtschaft auf Kosten des Fiskus‘ wieder in Schwung zu bringen, in Bausch und Bogen verdammt, noch hat der grüne Finanzminister Danyal Bayaz für Wahlgeschenke Verständnis.

Es geht um viel Geld. Und dies gilt auch für die andere, die Einnahmenseite. 100 Milliarden Euro bekommen die Länder aus dem Investitionsprogramm des Bundes. Geld, das sicherlich nicht zum Stopfen von Haushaltslücken bestimmt ist.

Die Länderfinanzen sind vergleichsweise geordnet

Doch eigentlich können sich die Länder nicht beklagen. Anders als der Bund haben sie sich wegen Corona und dem Ukrainekrieg nicht bis über beide Ohren verschuldet. Anders als viele Kommunen sind sie nicht wegen der steigenden Sozialausgaben und sinkenden Steuereinnahmen handlungsunfähig.

Insofern besteht eher die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen den staatlichen Instanzen aus den Fugen gerät, wenn das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ jetzt auch noch zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden sollte, wie es die CDU-Länderchefs fordern. Was zwischen Land und Kommunen Sinn ergibt, weil sich die Kommunen gegen neue Aufgaben nicht wehren können, passt nicht zu einem föderalen Aufbau, der den Ländern über den Bundesrat große Mitsprachemöglichkeiten einräumt. Sie mögen mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer keine eigenen Steuereinnahmen haben. Doch ihre Finanzen sind vergleichsweise geordnet. Sie benötigen keinen Welpenschutz, um sich im Widerstreit der politischen Interessen ihrer Haut zu wehren.

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