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Eilverfahren zur Asyl-Zurückweisung sorgt für Diskussionen

Grenzkontrolle der Bundespolizei an der Kontrollstelle Kiefersfelden, Inntal Ost, an der Autobahn A93 zwischen Deutschland und Österreich
dpa/CHROMORANGE/Michael Bihlmayer)Für die einen ist es eine Schlappe, für die anderen nicht richtungsweisend: Erstmals hat ein Gericht, das Verwaltungsgericht Berlin, die Zurückweisung von Asylbewerbern für rechtswidrig erklärt. Sie dürften nicht zurückgewiesen werden, ohne dass zuvor nach dem Dublin-Verfahren geprüft wird, welcher EU-Staat für das Verfahren zuständig ist. Eine Notlage aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sieht das Gericht nicht, daher könne man nicht von EU-Regeln abweichen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies Anfang der Woche darauf, dass die drei betroffenen Somalier erst beim dritten Mal an der Grenze Asyl gesagt hätten. „Wir sehen, dass die Rechtsgrundlage gegeben ist, und werden deswegen weiter so verfahren.“
Die Eilentscheidung sieht er als „Einzelfallbeschluss“. Sein Ministerium strebt das Hauptsacheverfahren an und will dann eine detaillierte Begründung liefern.
Abschließend klären könnte den Sachverhalt der Europäische Gerichtshof
Doch diese spezielle Auseinandersetzung wird wohl nicht fortgeführt. Denn die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin sind unanfechtbar. Ein Hauptsacheverfahren gibt es nur, wenn die Betroffenen es anstrengen. Die Somalier dürften daran aber kein Interesse haben. Für die weitere Begründung bräuchte die Bundesregierung also wohl ein neues Verfahren. Interessant wird, wie andere Verwaltungsgerichte gegebenenfalls den Sachverhalt der Notlage bewerten. Abschließend klären könnte dies am Ende auch der Europäische Gerichtshof.
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