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Umgang mit der AfD

Land will einheitlichen Weg bei Beamten mit AfD-Bekenntnis

Müssen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Konsequenzen rechnen, wenn sie sich zur AfD bekennen? Das Innenministerium verweist auf die Rechtslage und will keine Sonderwege.

Fahne mit dem AFD Logo.

dpa/ABBfoto)

Stuttgart. Baden-Württembergs Innenministerium warnt nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch vor Schnellschüssen gegen Parteimitglieder im Staatsdienst. Wichtig sei vor allem ein gemeinsames Vorgehen von Ländern und Bund, sagte eine Sprecherin.

 „Die Frage, wie sich eine AfD-Mitgliedschaft auf Beamtinnen und Beamte auswirkt, sollte in einzelnen Ländern nicht unterschiedlich entschieden werden“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Hier ist ein Flickenteppich zu vermeiden.“ Das Thema müsse auf der nächsten Innenministerkonferenz in Bremerhaven (11.-13. Juni) gründlich besprochen werden. „Pauschale Entscheidungen“ seien derzeit „nicht angezeigt“, sagte die Ministeriumssprecherin.

Dobrindt: Keine pauschalen Konsequenzen

Seitdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, wird über denkbare Konsequenzen diskutiert. Staatsbedienstete mit AfD-Parteibuch müssen aber nicht automatisch mit dienstrechtlichen Folgen rechnen. Darauf hat auch der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt noch einmal hingewiesen. „Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“.

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(dpa/lsw)

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