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Debatten im Landtag

AfD scheitert mit Vorstoß zur Beflaggung von öffentlichen Gebäuden des Landes

Die AfD-Fraktion will öffentliche Gebäude des Landes mit der Bundesflagge beflaggen. Ihr Antrag zur Änderung des Landeshoheitszeichengesetz ist gescheitert.

Die Flaggen von Europa (l-r), Deutschland und Baden-Württemberg hängen vor dem Gebäude des Landtags.

dpa/ dpa | Bernd Weißbrod)

Stuttgart. Der Vorstoß der AfD, ö ffentliche Gebäude des Landes mit der Bundesflagge zu beflaggen, ist im Landtag gescheitert. Die AfD wollte dafür das Landeshoheitszeichengesetz ändern und ist von den übrigen Fraktionen in der zweiten Lesung nach eine durch Unruhe im Saal geprägten Debatte abgelehnt worden.

Durch die Änderung des Gesetzes sollte laut Gesetzentwurf der AfD „die Verankerung des Landes Baden-Württemberg und seiner Bürger in der Bundesrepublik Deutschland auch bei der Beflaggung landeseigener Dienstgebäude sichtbaren Ausdruck finden“. Deshalb beantragte die AfD, das Landeshoheitszeichengesetz zu ergänzen. Danach sollen öffentliche Gebäude des Landes auch mit der Bundesflagge beflaggt werden.  

Grüne sehen keine Notwendigkeit

Daniel Lede Abal (Grüne) kritisierte den Gesetzentwurf als „aufgeplusterte Wichtigtuerei der AfD“. Seiner Ansicht nach hat das Staatsministerium die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude mit der Landesflagge per Verordnung gut und sachgerecht geregelt. Er stellte klar, dass „für die Hoheitszeichen des Bundes der Bund zuständig sei. Daher gebe es keine Notwendigkeit, in einer Zeit, in der ohnehin alle beklagen würden, dass es zu viele Vorschriften und Regelungen gibt, hier eine weitere und seiner Ansicht nach auch keinesfalls notwendige hinzuzufügen.  

Als „handwerklich bedenklich“ bezeichnete Matthias Miller (CDU) den Gesetzentwurf. Er betonte, dass Bundesflaggen im Landeshoheitszeichengesetz nicht zu regeln sind. Er warf der AfD vor, dass die Rechtslage, die sie wolle, schon besteht. Er verwies auf eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums, in der es eine Anordnung über die Bundesflagge gibt. Darin steh, dass die Bundesflagge grundsätzlich dann gehisst werden soll, wenn die Landesflagge gehisst wird.    

„Lachnummer“

Jonas Weber (SPD) bezeichnete den Vorschlag der AfD als „Lachnummer“. Er bekräftigte die Erläuterungen Millers. Für Weber stehen die baden-württembergische Flagge, die Bundesflagge und die europäische Flagge, die laut Weber von der AfD gern vergessen werde, in allen Landesbehörden, in den Rathäusern und auf den Plätzen dieses Landes zu Recht in treuer Einheit nebeneinander. Dies sei auch stabil rechtlich geklärt und gelöst, betonte Weber.  

Seinen Vorrednern schloss sich Nico Weinmann (FDP) an. Er betonte, dass die Staatsflagge für Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift zur Beflaggung der Dienstgebäude aus dem Jahr 2011 abschließend und auch sinnvoll geregelt sei. Deshalb   bezeichnete er den Antrag der AfD als „wenig durchdacht“. Denn durch die abschließende Regelung sei es auch unnötig, noch eine weitere Regelung anzuwenden.   

Für Miguel Klauß (AfD) ist es jedoch wichtig, dass nicht mehr in einer Verordnung geregelt wird, sondern in einem Gesetz, dass alle landeseigenen Gebäude mit der Nationalflagge zu versehen sind. Dies sei ein erster Schritt, die Gesellschaft zu einen. Diese habe die Landesregierung mit ihrer Politik so gespalten, wie keine Politik zuvor, lautete sein Vorwurf.  

Innenminister Thomas Strobl wandte sich gegen die Symbolpolitik der AfD. Und er warf der Fraktion mangelnden Respekt vor im Blick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold. Dies sei das Gegenteil von Patriotismus. Strobl sieht darin ein burleskes Schauspiel, das die AfD aufführe.  

 

sta

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