Debatten im Landtag vom 12. und 13. November 2014

Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes einstimmig beschlossen

Stuttgart. In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Feiertagsgesetzes stimmten am Mittwoch alle Abgeordneten einstimmig für den Entwurf, der am 16. Oktober in erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde.  Die Gesetzesänderung ist erforderlich, da sich die Ministerpräsidenten aller Länder auf Anraten der Kirchen bereits 2012 dafür eingesetzt hatten, das 500. Jubiläum des […]

Stuttgart. In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Feiertagsgesetzes stimmten am Mittwoch alle Abgeordneten einstimmig für den Entwurf, der am 16. Oktober in erster Lesung in den Landtag eingebracht wurde.  Die Gesetzesänderung ist erforderlich, da sich die Ministerpräsidenten aller Länder auf Anraten der Kirchen bereits 2012 dafür eingesetzt hatten, das 500. Jubiläum des Reformationstags am 31. Oktober 2017 mit einem bundesweiten Feiertag zu begehen.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der 31. Oktober eines Jahres bereits bisher gesetzlicher Feiertag. In Baden-Württemberg ist er ein kirchlicher Feiertag und soll 2017 einmalig als gesetzlicher Feiertag gelten. Danach soll das Gesetz wieder außer Kraft treten.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs die Bedeutung der Reformationsbewegung für die Entwicklung der Menschenrechte, der Aufklärung und der Demokratie herausgestellt. „Die Reformation ist ein einmaliges Ereignis, dass gerade im Ursprungsland besonders herausgehoben werden sollte“, so der Minister.

Quelle/Autor: Elena Bischoff

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12. und 13. November 2014