Debatten im Landtag vom 12. und 13. November 2014

Grün-Rot verabschiedet Jagdgesetz

Stuttgart. Mit der Mehrheit von Grün-Rot hat der Landtag an diesem Mittwoch das umstrittene Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verabschiedet. Auf Antrag der FDP erfolgte die Abstimmung namentlich. Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP haben den Gesetzentwurf abgelehnt. Die Kritik der Oppositionsparteien CDU und FDP bleibt bestehen. Beide Fraktionen haben das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz abgelehnt. „Die Jäger werden […]

Stuttgart. Mit der Mehrheit von Grün-Rot hat der Landtag an diesem Mittwoch das umstrittene Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verabschiedet. Auf Antrag der FDP erfolgte die Abstimmung namentlich. Die Oppositionsfraktionen CDU und FDP haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
Die Kritik der Oppositionsparteien CDU und FDP bleibt bestehen. Beide Fraktionen haben das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz abgelehnt. „Die Jäger werden hier gezielt diskreditiert“, sagte Wolfgang Reuther (CDU). Friedrich Bullinger (FDP) vertrat die Ansicht, dass „ein gutes, bewährtes Jagdrecht auf dem Altar von Tier- und Naturschutz“ geopfert werde.

Grüne: Einer der größten Erfolge der Landesregierung

Die Bewertung der Regierungsfraktionen fiel anders aus. „Wir haben das modernste Jagdgesetz in Deutschland“, sagte Reinhold Pix (Grüne). Darin seinen Jagd-, Tier- und Naturschutzinteressen verbunden worden. „Alle müssen Federn lassen, aber keinem wird das Fell über die Ohren gezogen“, so Pix. Er bezeichnete das Gesetz als einen der größten Erfolge der Landesregierung. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen“, sagte auch Hans-Peter Storz (SPD).
Zentrales Element des neuen Jagdgesetzes ist ein sogenanntes Schalenmodell. Danach werden die Tiere künftig in drei Gruppen oder Schalen unterteilt. Zur ersten Gruppe gehören etwa Wildschwein, Reh, Dachs und Fuchs. Sie dürfen normal bejagt werden. Zur zweiten Gruppe zählen Arten wie Feldhase und Fasan, die lediglich begrenzt und nicht überall geschossen werden dürfen. Die dritte Gruppe umfasst Arten, die nicht geschossen werden dürfen. Dazu zählen etwa der Luchs und das Auerhuhn. Die Zuordnung der Arten wird regelmäßig überprüft.
Ein weiterer Punkt in dem neuen Gesetz ist die Einführung einer zweimonatigen Jagdruhe. In den Monaten März und April darf künftig nicht mehr gejagt werden, Ausnahme sind Wildschweine. Sie dürfen auf dem Feld und im Bereich eines 200 Meter breiten Waldrandstreifens geschossen werden. Eine Regelung, die der CDU-Abgeordnete Wolfgang Reuther als praxisfremd bezeichnete.

FDP: Neue Landesregierung soll 2016 Gesetz in ersten 100 Tagen ändern

Auch das Füttern von Rehen im Winter ist künftig verboten. In Ausnahmefällen kann es allerdings ermöglicht werden. Der behördliche Abschussplan für Rehwild entfällt künftig, er wird durch revierbezogene Zielvereinbarungen ersetzt. Diese wurden bereits in einem Modellprojekt erprobt. Das Verfahren beim Wildschadensersatz wird vereinfacht. Mit Blick auf den Tierschutz werden Totschlagfallen verboten und streunende Hunde und Katzen dürfen nicht mehr abgeschossen werden.
„Wir passen das Jagdrecht an die Veränderung in Umwelt- und Gesellschaft an“, sagt der Minister für den ländlichen Raum, Alexander Bonde (Grüne). Bullinger sah das anders. Er forderte, dass eine neue Landesregierung im Jahr 2016 „dieses praxisuntaugliche Gesetz“ innerhalb der ersten 100 Tage korrigieren müsse.

Quelle/Autor: schl

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12. und 13. November 2014