Debatten im Landtag vom 12. und 13. November 2014

Parlament verabschiedet einstimmig Vorlage zum Jugendarrest

Stuttgart. Der Landtag hat den Jugendarrest in Baden-Württemberg neu geregelt. In zweiter Lesung stimmten die Abgeordneten aller Fraktionen am Donnerstag der Vorlage von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) zu. Nachdem in erster Lesung ausgiebig über den Entwurf diskutiert worden war, erfolgte die Abstimmung ohne Aussprache. Berücksichtigt wurde eine im Ständigen Ausschuss beschlossene Änderung des Gesetzes, wonach […]

Stuttgart. Der Landtag hat den Jugendarrest in Baden-Württemberg neu geregelt. In zweiter Lesung stimmten die Abgeordneten aller Fraktionen am Donnerstag der Vorlage von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) zu. Nachdem in erster Lesung ausgiebig über den Entwurf diskutiert worden war, erfolgte die Abstimmung ohne Aussprache. Berücksichtigt wurde eine im Ständigen Ausschuss beschlossene Änderung des Gesetzes, wonach die "Auseinandersetzungen mit begangenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen sowie die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven" die Schwerpunkte des Jugendarrestes bilden sollen. 
Nachdem im Zuge der Foderalismusreform der Bund die Gesetzgebungskompetenz für alle den Vollzug "freiheitsentziehender strafrechtlicher Sanktionen betreffenden Normen" abgegeben hatte, musste die gesetzliche Regelung des Vollzugs des Jugendarrests nun vom Landtag beschlossen werden.  Nach Aussage von Stickelberger orientiert sich das Konzept des Jugendarrests konsequent am Gedanken der gezielten pädagogischen Förderung der jungen Menschen im Arrest, erklärte der Minister. 
Tragendes Element der pädagogischen Gestaltung sei die Förderung des sozialen Trainings.  Bei der Formulierung der Standards des Arrests sei auf dessen "deutliche Abgrenzung" zum Jugendstrafvollzug geachtet worden. Schulische und berufliche Perspektiven aufzeigen und soziale Kompetenz zu vermitteln seien die zentralen Aufgaben des maximal vier Wochen langen Arrests.  Für den Minister ist die soziale Kompetenz ein "wesentlicher Schutzfaktor".
In den baden-württembergischen Arrestanstalten in Rastatt und Göppingen wurden im vergangenen Jahr 1661 Jugendarreste vollzogen (2012: 1820, 2011: 1877). Lediglich 142 Jugendliche waren im Alter unter 16 Jahren, 562 zwischen 16 bis unter 18 Jahren alt und 957 18 Jahre und älter. Bei knapp drei Vierteln der Arreste handelte es sich um Dauerarreste, bei 15 Prozent um Freizeitarreste und bei neun Prozent um Kurzarreste. 28 Jugendliche, die Arrest verbüßten, saßen zuvor schon im Arrest,  mehr als sieben Prozent wurden bereits zu Jugend- oder Freiheitsstrafen verurteilt. 
Das neue Gesetz greife langjährige Forderungen der kriminologischen Forschung und jugendkriminalrechtlichen Praxis auf, betonte Stickelberger.  Die Jugendlichen sollen im Arrest "positiv beeinflusst" werden, im Fokus stehe die gezielte Förderung der jungen Menschen. Gleichwohl werde das verfassungsmäßige Recht der Eltern beachtet, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen.  Die Kosten für die notwendige Schulung der Vollzugsbeamten bezifferte Stickelberger auf 150 000 Euro jährlich. 
Alle vier Fraktionen hatten die Vorlage in erster Lesung positiv beurteilt. Vor allem die Umsetzung der Devise, nachdem die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen müsse, war den Abgeordneten wichtig. Neben der  unmittelbaren Vollstreckung nach dem Urteil soll im Arrest auch die Maxime "Fordern und Fördern" gelten.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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12. und 13. November 2014