Debatten im Landtag vom 12. und 13. November 2014

Grün-Rot lehnt Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung ab

Stuttgart.  Mit ihrer Mehrheit haben die Abgeordneten von Grünen und SPD am Mittwoch im Landtag die Einführung der Schuldenbremse in der Landesverfassung abgelehnt. Im dritten Anlauf hatte die FDP-Fraktion mit der Gesetzesvorlage versucht, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung zu verankern. Sie sollte von 2016 an gelten – nicht erst, wie von der Landesregierung geplant, […]

Stuttgart.  Mit ihrer Mehrheit haben die Abgeordneten von Grünen und SPD am Mittwoch im Landtag die Einführung der Schuldenbremse in der Landesverfassung abgelehnt. Im dritten Anlauf hatte die FDP-Fraktion mit der Gesetzesvorlage versucht, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung zu verankern. Sie sollte von 2016 an gelten – nicht erst, wie von der Landesregierung geplant, von 2020 an.
FDP-Fraktionschef Hans Ulrich Rülke sagte in der Aussprache, der Gesetzentwurf stamme aus dem Finanzministerium und sei von den Liberalen übernommen worden. Inzwischen aber plane Grün-Rot neue Schulden auch für die Jahre 2017 bis 2019. Er bezog sich auf ein Zitat von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der der Netto-Nullverschuldung im Wahljahr 2016 nur zustimmen wollte, wenn diese „keine Eintagsfliege“ sei. Deshalb zog Rülke drei Dinge als Konsequenz aus der Ablehnung von Grünen und SPD. „Die Nullverschuldung ist eine Eintagsfliege 2016 und soll für die Regierung im Wahljahr 2016 gut ankommen. Im Falle der Wiederwahl von Grün-Rot werde die Verschuldungspolitik des Landes fortgesetzt. Und dem Wort des Ministerpräsidenten kann man nicht vertrauen.“ 
Auch Klaus Herrmann (CDU) hatte für die Einführung der Schuldenbremse plädiert, über die der Landtag seit Februar 2005 schon wiederholt debattiert hatte. „Wenn man es ernst meint mit der Nullverschuldung, müsse man dem Gesetzentwurf zustimmen“, erklärte der CDU-Finanzexperte. In Notsituationen könnten immer noch Schulden aufgenommen werden. Herrmann sieht in der Abwahl von Grün-Rot die einzige Chance, dass das Land „dauerhaft keine neuen Schulden“ macht. 
Grün-Rot werde die Schuldenbremse bis 2020 auch ohne dieses Gesetz einhalten, sagte Muhterem Aras (Grüne). Sie warf der CDU vor, während ihrer Regierungszeit 43 Milliarden Euro Schulden angehäuft zu haben, für die das Land derzeit 1,8 Milliarden Euro Zinsen jährlich aufzuwenden habe. Langfristig und nachhaltig werde die Regierung das ursprünglich 2,5 Milliarden Euro betragende strukturelle Defizit reduziert haben. 
Klaus Maier (SPD) bezeichnete den Gesetzentwurf als „typischen Oppositionsantrag“. Dabei hätten CDU und FDP während ihrer eigenen Regierungszeit „die Finger davon gelassen“. Maier bezeichnete die Schuldenbremse als „Formalität, die uns materiell nicht voran bringt.“ Wirksamer sei der Orientierungsplan und der Abbaupfad, die von Grün-Rot installiert worden seien. Dauerhaft würden damit die Schuldenaufnahmen reduziert – bis hin zur Nullverschuldung 2020. Da das Land weiterhin Aufgaben zu erfüllen habe, sei die Verankerung im Grundgesetz richtig. 
Finanz- und Wirtschafts-Staatssekretär Ingo Rust (SPD) wies die Kritik an Kretschmann zurück. Der Ministerpräsident habe nicht von einer Eintagsfliege gesprochen, sondern davon, die neuen Schulden im Bereich von einer halben Milliarde Euro zu halten. Aus Sicht von Rust würde sich das Land „versündigen“, wenn es bei den Sanierungen spare. Es gebe eben leider „verschiedene Arten von Schulden“.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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12. und 13. November 2014