Debatten im Landtag vom 22. und 23. Juli 2020

Polizisten sollen Körperkameras auch in Wohnungen nutzen dürfen

Stuttgart. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat am Donnerstag den Entwurf für ein neues Polizeigesetz in den Landtag eingebracht. Er nutzte die Gelegenheit, um der Polizei nach der Stuttgarter Krawallnacht und der anschließenden Debatte um eine angebliche Stammbaumforschung den Rücken zu stärken. „Unsere Landespolizei hat kein strukturelles Rassismusproblem“, sagte er. Die Novelle sei notwendig, weil 30 […]

Stuttgart. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat am Donnerstag den Entwurf für ein neues Polizeigesetz in den Landtag eingebracht. Er nutzte die Gelegenheit, um der Polizei nach der Stuttgarter Krawallnacht und der anschließenden Debatte um eine angebliche Stammbaumforschung den Rücken zu stärken. „Unsere Landespolizei hat kein strukturelles Rassismusproblem“, sagte er.
Die Novelle sei notwendig, weil 30 Prozent der Angriffe auf Polizisten in Baden-Württemberg in Betriebsräumen und Wohnungen stattfänden. Und dort darf die Körperkamera bislang nicht eingeschaltet werden; dies soll sich nun ändern. Außerdem sollen Personenkontrollen bei Hochrisiko-Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen erleichtert werden.
Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) nannte den erweiterten Einsatz der Körperkamera maßvoll und rechtsstaatlich. „Wir müssen es machen, und zwar nicht, weil der Minister Strobl uns herzlich darum gebeten hätte, sondern deshalb, weil die Bitte aus der Polizei selbst kam.“
Siegfried Lorek (CDU) verwies darauf, dass er selbst Polizist war. „Mit die übelsten Auseinandersetzungen, die ich hatte, gab es nach Hausstreitigkeiten.“ In solch einer Situation könne man nicht noch darüber nachdenken: „Darf ich jetzt gerade die Bodycam nehmen oder darf ich sie nicht einsetzen?“
Sascha Binder (SPD) erinnerte daran, dass Strobl schon ein Polizeigesetz eingebracht hatte und dass es „noch einmal erheblich durch das Parlament nachgebessert werden musste“. Er riet dem Minister, bei der Gelegenheit das alte Gesetz zu evaluieren. Die 2017 eingeführte Quellen-TKÜ, die es erlauben soll, Messengerdienste wie Whatsapp mitzulesen, stehe der Polizei noch gar nicht zur Verfügung.
Für Ulrich Goll (FDP) ergibt der Einsatz von Körperkameras in Wohnungen keinen Sinn. Zum einen habe die Polizei „weitgehend das Heft des Handelns in der Hand“, wenn sie eine Wohnung betrete. Zum anderen habe die Kamera keine abschreckende Wirkung mehr, wenn Alkohol ins Spiel komme. Und dies sei bei Einsätzen in Wohnungen immer der Fall. 

Quelle/Autor: Michael Schwarz

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22. und 23. Juli 2020