Debatten im Landtag vom 9. und 10. November 2011

Streit um Kündigungsgesetz geht weiter

Stuttgart. Über „Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem S 21-Kündigungsgesetz“ sollte nach Willen der CDU-Landtagsfraktion debattiert werden. Vorgebracht wurden bereits häufig formulierte Bedenken. Der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller erklärte, dass die Bahn den Kostenrahmen einhalte, die Geschäftsgrundlage damit nicht wegfalle und die geschlossenen Verträge nicht gekündigt werden könnten. Zudem sei die Fragestellung für die Volksabstimmung unverständlich. Wie […]

Stuttgart. Über „Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem S 21-Kündigungsgesetz“ sollte nach Willen der CDU-Landtagsfraktion debattiert werden. Vorgebracht wurden bereits häufig formulierte Bedenken.
Der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller erklärte, dass die Bahn den Kostenrahmen einhalte, die Geschäftsgrundlage damit nicht wegfalle und die geschlossenen Verträge nicht gekündigt werden könnten. Zudem sei die Fragestellung für die Volksabstimmung unverständlich. Wie auch der ehemalige Justizminister Ulrich Goll (FDP) betonte Müller erneut, dass Drei viertel des Parlaments und, laut Umfragen, auch die Mehrheit der Bevölkerung für den Bau von Stuttgart 21 seien.
Andreas Schwarz (Grüne) verteidigte ebenso wie Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) das Kündigungsgesetz. „Eine geänderte Willensbildung des Volkes kann einen Kündigungsgrund darstellen“, sagte Stickelberger. Man bewege sich dabei strickt „auf dem Boden der Landesverfassung.“ Er setze auf die Entscheidungskraft der Bürger. 

Quelle/Autor: sy

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9. und 10. November 2011