Debatten im Landtag vom 06. und 07. Oktober 2021

Verlängerung der Prüfungsfristen für Studierende wird ausgeweitet

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat jetzt im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Ausdehnung der Fristverlängerung auf die Studienanfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022 vorsieht.

STUTTGART. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat jetzt im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Ausdehnung der Fristverlängerung auf die Studienanfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022 vorsieht.

„Im Wintersemester 2020/2021 haben wir gedacht, wir könnten ein neues Hybridformat mit einem anderen Wechsel aus Präsenz- und Onlineformaten hinkriegen“, erinnerte Bauer an die Lage vor einem Jahr. Die Enttäuschung sei bei allen groß gewesen, „als wir, das Semester hatte gerade wieder begonnen, im November wieder zumachen mussten“, aber auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Die Landesregierung selbst habe „mit Kraft in Richtung Bundregierung durchsetzen müssen, dass in Sachen BAföG mit nachgesteuert hat, damit auch die finanziellen Fragen angefasst werden“.

Gesetz ermöglicht weitere Verlängerungen per Verordnung

 Für die Grünen erläuterte Michael Joukov-Schwelling im Einzelnen, dass der vorliegende Gesetzentwurf dazu diene, die Prüfungsfristen um bis zu drei Semester zu verlängern. Außerdem werde das Ministerium ermächtigt, „sollte die weitere Entwicklung der Pandemie das notwendig machen, weitere Verlängerungen per Verordnung anzuordnen“.

Die Pandemiesemester seien „für die Studis an unseren Hochschulen sehr hart gewesen“, sagte Joukov-Schwelling. Es gebe mittlerweile einen kompletten Masterjahrgang, der die jeweilige Hochschule noch nie von innen gesehen habe. So sehr sich viele Dozenten im Land angestrengt hätten, „mit den digitalen Methoden aufzufangen, was aufzufangen war, wissen wir doch alle, dass das nur ein Notbehelf war, denn die akademische Welt lebt vom direkten Austausch, und die existierenden Formate eignen sich nur bedingt, ins Digitale transponiert zu werden“.  Die gesetzten Prüfungsfristen einzuhalten sei für Studierende in der Pandemie schlicht unrealistisch. 

„Wir schaffen eine gute Regelung, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Prüfungen zu gewährleisten“, so Albrecht Schütte (CDU), „und wir hoffen sehr,  dass der Bund im weiteren Verlauf wie bei der ersten Verlängerung der Prüfungsfrist die BAföG-Bezugsdauer anpasst.“  Es sei nämlich zentral, „dass wir in unserem Land innovative Menschen behalten, wir dafür sorgen, dass die Talente bei uns bleiben und auch in Zukunft an der Entwicklung unseres Landes weiterarbeiten“.

Die SPD-Fraktion will noch weitergehen. „Die Prüfungsfristen müssen auch weiterhin verlängert werden, nicht nur für das Wintersemester 2021/2022“, verlangte Gabi Rolland. Die Koalition löse das Problem anders, „Sie geben der Ministerin eine Ermächtigung für eine Verordnung, um dies zu regeln“. Das gehe dann aber am Parlament vorbei.

FDP beklagt zu späte Weichenstellung des Wissenschaftsministerium

Timm Kern (FDP) bedauerte, dass zu viel Zeit verstrichen sei: „Ein umsichtiges und reflektiertes Regierungshandeln hätte es erfordert, bereits im März dieses Jahres, als die Studierenden in das dritte Online-Semester geschickt wurden, die notwendige Ausweitung des Nachteilsausgleiches in Gesetzesform zu gießen.“ Es sei an der Zeit, dass Wissenschaftsministerin „endlich verlässliche und praktikable Regelungen für den Hochschulbetrieb auflegt, anstatt sich in Widersprüchen zu verzetteln“.

Bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 habe seine Fraktion drohende Verzögerungen im Hochschulbetrieb und bei Prüfungsleistungen aufgrund der Corona-Pandemie abgefragt. „Aber erst im Mai 2021 räumte der Ministerpräsident auf dem Studigipfel ein, dass es ein Wahrnehmungsdefizit gegeben habe und man die Belange der jungen Menschen vergessen habe“, sagte Kern. Nun sei „höchste Zeit, dieses Wahrnehmungsdefizit endlich beiseite zu räumen“.

Die AfD-Fraktion sieht die Landesregierung vor der Notwendigkeit, diese Verlängerung der Fristen zur Erbringung von Prüfungsleistungen einzurichten. „Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit, da Sie vorher die Studienmöglichkeit eingeschränkt hatten“, kritisierte Bernd Grimmer, „daher ist es eine Konsequenz im Irrtum, der Sie notgedrungen folgen müssen, damit die Studenten nicht die Leidtragenden sein müssen.“ Und weiter: „Besser wäre es jedoch gewesen, man hätte ihnen selbst in dieser Situation bei der Gestaltung ihres Studiums mehr Entscheidungsspielraum gelassen und mit einem Mix an Präsenzveranstaltungen den Betrieb aufrechterhalten.“ Stattdessen schüre „man die Angst vor der Ansteckung, und man befand die Universitäten ebenso wenig als systemrelevant wie die Schulen“.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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