STUTTGART/BRETTEN. Unstrittig ist die Ausgangslage, denn nach dem Naturschutzgesetz genießen Streuobstwiesen besonders hohen Schutz. Dem hat das Karlsruher Verwaltungsgericht jetzt in einer Eilentscheidung entsprochen und dem Nabu, so der Landesvorsitzende Johannes Enssle, „ein tolles Weihnachtsgeschenk gemacht“.
Für Umweltstaatssekretär Andre Baumann (Grüne) sind die Konsequenzen bereits klar, wiewohl das Urteil der 14. Kammer noch nicht rechtskräftig ist. „Das Verwaltungsgericht ...
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