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Debatten im Landtag vom 28. September 2022

Baden-Württemberg will Schutzmaßnahmen wie bisher weiterführen

Die Landesregierung hat sich nach Angaben Manfred Luchas dazu entschlossen, die Schutzmaßnahmen, die auch bislang galten, ab dem 1. Oktober weiterzuführen. Danach gilt nach der Corona-Verordnung des Landes weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske im ÖPNV und für das Personal in Arztpraxen.

Ab 1. Oktober 2022 soll es unter anderem weiterin eine Maskenpflicht in Bus und Bahn geben.

dpa | Hauke-Christian Dittrich)

STUTTGART. Im Zusammenhang mit der 13. Corona-Verordnung, die am 22. September in Kraft getreten ist und am 30. September außer Kraft tritt, hat Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes informiert, die ab 1. Oktober auf Bundesebene greifen, sowie über die Auswirkungen auf das Land. Danach regelt der Bund einige Schutzmaßnahmen künftig für das gesamte Bundesgebiet selbst, die bisher in der Zuständigkeit der Länder waren.

Dazu zählen laut Lucha die Maskenpflichten im Personenfernverkehr sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Dort gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem regelt der Bund Masken- und Testnachweispflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Landesregierung hat sich nach Angaben Luchas dazu entschlossen, die Schutzmaßnahmen, die auch bislang galten, ab dem 1. Oktober weiterzuführen. Danach gilt nach der Corona-Verordnung des Landes weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske im ÖPNV und für das Personal in Arztpraxen.

„Vorausschauende Coronapolitik“

Petra Krebs (Grüne) mahnte trotz der positiven Entwicklungen weiterhin zur Vorsicht. Sie nannte mögliche neue Virusvarianten, das Risiko von Long Covid und Post Covid und auch den Schutz vulnerabler Personengruppen als wichtige Aufgaben. „Wir warten nicht auf die Vorgaben des Bundes, sondern wir haben bis heute immer selbst eine vorausschauende Coronapolitik gemacht und werden das auch weiterhin tun“, bekräftigte Krebs und lobte die Arbeit des Gesundheitsministeriums.

Michael Preusch (CDU) verwies darauf, dass das Land mit der 14. Corona-Verordnung den verbliebenen schmalen Korridor, den das Infektionsschutzgesetz des Bundes noch lässt, regelt. Er bekräftigte, dass die Effektivität der Masken mehrfach bestätigt wurde, und demonstrierte mit Blick auf Kritik der AfD, wie Masken korrekt getragen werden.

SPD will Quarantäneregeln beibehalten

Dagegen warnte Boris Weirauch (SPD) vor großen Belastungen im Winter. Als wenig zielführend kritisierte er den Vorschlag Luchas, die Quarantäneregeln aufzuheben. Er hält es für verfrüht, „wenn Ministerpräsident Kretschmann im SWR bereits über eine endemische Lage frohlockt“. Es könnte sich eine neue Corona-Variante gegenüber der aktuellen Omikron-Variante durchsetzen, was führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für durchaus wahrscheinlich halten, so Weirauch.

Nico Weinmann (FDP) hätte es folgerichtig gefunden, die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen. Diese sei nicht mehr nachvollziehbar. Er stimmte Lucha beim Vorschlag nach Abschaffung der Quarantäneregeln zu. Den volkswirtschaftlichen Schaden hält er für größer als die Ansteckungsgefahr.

Bernhard Eisenhut (AfD) mokierte sich über die „Supermaskenpflicht“. Er nannte als Beispiel eine Fahrt zum Konzert oder ins Fußballstadion. Wenn man die öffentlichen Verkehrsmittel nutze, fahre man dort maskiert hin. Dann werde mit Zehntausenden anderen ohne Maske gefeiert. Dann fahre man wieder maskiert zurück. Für Eisenhut ein totaler Widerspruch.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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28. September 2022