Debatten im Landtag vom 11. und 12. März 2015

Beschäftigte in Baden-Württemberg bekommen Anspruch auf Bildungszeit

Stuttgart. Beschäftige in Baden-Württemberg haben künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage beruflichen und politischen Bildungsurlaub sowie für Qualifizierung im Ehrenamt. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD stimmte der Landtag am Mittwoch in Stuttgart in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) zu. In namentlicher Abstimmung votierten […]

Stuttgart. Beschäftige in Baden-Württemberg haben künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage beruflichen und politischen Bildungsurlaub sowie für Qualifizierung im Ehrenamt.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD stimmte der Landtag am Mittwoch in Stuttgart in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) zu. In namentlicher Abstimmung votierten CDU und FDP dagegen.
„Damit sogen wir dafür, dass die Menschen dem Ziel des lebenslangen Lernens nachkommen können“, sagte Schmid. Die bestehenden Möglichkeiten würden durch das Gesetz sinnvoll ergänzt. „Es steht für eine faire und gute Balance zwischen den Weiterbildungsinteressen der Beschäftigten und dem Interesse der Arbeitgeber an einem reibungslosen Ablauf.“    

Kontroverse Debatte im Landtag

In der Debatte hatte es noch einmal Kontroversen gegeben. Reinhard Löffler (CDU) lehnte das Gesetz ab. Bei der Weiterbildungsquote sei Baden-Württemberg im Bundesvergleich hoch, 44 Prozent  (2010) und 61 Prozent (2012) der Unternehmen würden Weiter- und Fortbildung anbieten. „Der Mittelstand braucht nicht den Rat von Grün-Rot“, sagte Löffler. Dieses Gesetz koste richtig Geld, vor allem, wenn Weiterbildung ohne Bezug zum Betrieb beansprucht werde. Er erinnerte daran, dass es im Südwesten schon seit 2007 ein Gesetz für die ehrenamtliche Weiterbildung gibt. Zwar könnten nach dem neuen Gesetz nun kleine Unternehmen dem Bildungsanspruch widersprechen; dies sorge jedoch für betrieblichen Unmut.       
Auch Hans-Ulrich Rülke kritisierte das Gesetz scharf. Dieses sei eine glasklare Forderung der Gewerkschaft Verdi und ihrer Mitglieder. Die Bildungsurlaubregelung sei unnötig. Bereits jetzt würden Unternehmen Millionen in die Fortbildung investieren. Zudem würden diese mit Personalmehrkosten von bis zu 2,5 Prozent belastet. Außerdem zeigten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass die Bildungszeit auch zur Freizeitgestaltung genutzt werde. Schmid wies dies zurück; jeder Antrag würde geprüft. Auch sei kein Ansparen von Bildungszeit-Ansprüchen nicht möglich.     

CDU: Grauzonen im Gesetz bleiben bestehen

Hans-Peter Storz (SPD) erklärte, der Nutzen sei gesamtgesellschaftlich gesehen viel höher als die Kosten. Zudem werde die innerbetriebliche Weiterbildung auf die Bildungszeit angerechnet.     
Claus Paal (CDU) kritisierte, „Grauzonen und Unklarheiten im geplanten Bildungszeitgesetz bleiben nun doch bestehen, obwohl im letzten Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags vonseiten des Staatssekretärs Überprüfungen diesbezüglich zugesagt wurden. Diese Unklarheiten werden nun zu vermeidbaren Diskussionen und zu Unfrieden im betrieblichen Alltag führen.“ Das Gesetz sei ein Wahlkampfgeschenk an die Gewerkschaften. Schmid sei ein reiner Gewerkschaftsminister.

Arbeitgeberpräsident warnt Grün-Rot vor Wortbruch

Vor der Abstimmung hatten die Arbeitgeber Baden-Württemberg die Landtagsabgeordneten aufgefordert, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. „Mit dem derzeitigen Entwurf des dafür verantwortlichen Wirtschaftsministeriums droht die versprochene Anrechnung betriebsinterner Weiterbildung wirkungslos zu verpuffen“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Er warnte Grün-Rot vor einem Wortbruch. Die Landregierung habe zugesagt, mit dieser Möglichkeit eine Überlastung einzelner Betriebe zu verhindern.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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11. und 12. März 2015