Debatten im Landtag vom 11. und 12. März 2015

Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes trotz Kritik verabschiedet

Stuttgart. In der zweiten Lesung hat die grün-rote Mehrheit der Abgeordneten im Landtag die Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte auf Forderung der Opposition hin namentlich. CDU und FDP hatten im Vorfeld angekündigt, dem Entwurf nicht zustimmen zu wollen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten.  Das neue Gesetz soll das […]

Stuttgart. In der zweiten Lesung hat die grün-rote Mehrheit der Abgeordneten im Landtag die Novelle des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes verabschiedet. Die Abstimmung erfolgte auf Forderung der Opposition hin namentlich. CDU und FDP hatten im Vorfeld angekündigt, dem Entwurf nicht zustimmen zu wollen. Das Gesetz soll am 1. Juli 2015 in Kraft treten. 
Das neue Gesetz soll das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das die Vorgängerregierung 2007 beschlossen hatte, weiterentwickeln. Es sieht für alle am 1. Januar 2009 bereits errichteten Gebäude eine Pflicht zum Einsatz von 15 Prozent erneuerbaren Energien bei der Wärmegewinnung vor. Bisher waren es zehn Prozent. Anknüpfungspunkt bleibt der Austausch einer zentralen Heizanlage. Dabei werden Nichtwohngebäude erstmals in die Pflicht einbezogen. Zudem lässt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten zu, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, während in der bisherigen Fassung die Solarthermie als „Ankertechnologie“ galt. Darüber hinaus sieht die grün-rote Regierung erstmals als Erfüllungsoption einen energetischen Sanierungsfahrplan zur energetischen Gesamtbetrachtung eines Gebäudes vor.

CDU: Gesetzentwurf belastet Wirtschaft einseitig

Die CDU zeigte sich angesichts der Änderungen entsetzt darüber, was man aus ihrem Gesetz gemacht habe. Paul Nemeth sprach von „einem schwarzen Tag für Mittelstand, Wirtschaft und Häuslebauer in Baden-Württemberg“. Der Gesetzentwurf belaste diese Gruppen einseitig, bringe fast nichts für den Klimaschutz und sei zudem viel zu kompliziert.
Auch Andreas Glück (FDP) übte Kritik an der Regierung, aber auch an der eigenen Partei. So hätte man das Erneuerbare-Wärme-Gesetz  2007 mit dem Wissen von heute so nicht verabschiedet, da es einen Sanierungsstau verursacht habe. Grün-Rot führe diese Fehlentwicklung fort. Zudem lehne die FDP die Vorgehensweise der Regierung prinzipiell ab. Diese solle „nicht nur über Verpflichtungen, sondern über das Setzen von Anreizen arbeiten“. Stattdessen kenne die Regierung nur „verbieten, steuern, zwangsverpflichten“.
Die Novelle sei deutlich bürgerfreundlicher als das bisherige Gesetz, widersprach Daniel Renkonen (Grüne). Hausbesitzer hätten mehr Möglichkeiten bei der Wahl der Heizungsanlage und der Dämmmethode. Darüber hinaus „bewahrt der Sanierungsfahrplan Bürger und Unternehmer vor Fehlinvestitionen“, sagte der Abgeordnete.

SPD wirft Opposition vor, keine Vorschläge einzubringen

Johannes Stober (SPD) warf der Opposition vor, keine eigenen Vorschläge einzubringen. Er wies außerdem darauf hin, mit dem von der CDU kritisierten Sanierungsfahrplan die Herangehensweise der Bundesregierung zu unterstützen. Zu dem Vorwurf, das Gesetz sei zu kompliziert, sagte Stober: „Wir haben mehr Flexibilität geschaffen, daher ist das Gesetz vielleicht etwas komplizierter geworden. Hätten wir bestimmte Optionen aber nicht geschaffen, wäre uns Bevormundung vorgeworfen worden.“
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hob die seiner Ansicht nach bedeutendsten Neuerungen des Gesetzes noch einmal hervor: Die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien, das Einbeziehen von Nichtwohngebäuden sowie Flexibilität und Technologieoffenheit. Zudem biete das Gesetz auch kostengünstige Optionen, etwa Bioöl und Biogas sowie die Dämmung der Kellerdecke. Er appellierte an die Abgeordneten: „Wir müssen unsere Heizungen ertüchtigen und den Energiebedarf der Gebäude reduzieren, um unser Klimaschutzziel zu erreichen!“

Quelle/Autor: Elena Bischoff

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11. und 12. März 2015