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Debatten im Landtag vom 22. und 23. Juni 2022

Corona-Hilfen: Betrachtungszeitraum nicht nachträglich flexibilisierbar

Ein wichtiger Faktor bei der Abmilderung der Corona-Folgen war die Soforthilfe des Bundes für Unternehmen, die durch die Schutzmaßnahmen in Schwierigkeiten geraten sind. Nun richten sich Fragen an die Landesregierung, die mit der Rückzahlung zusammenhängen.

STUTTGART. Das Landeswirtschaftsministerium sieht keine Möglichkeit, den Betrachtungszeitraum nachträglich zu flexibilisieren, der darüber entscheidet, ob ein Unternehmen Corona-Soforthilfen zurückzahlen muss oder nicht. Dies betonte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in der Regierungsbefragung des Landtags. Der FDP-Abgeordnete Erik Schweikert wunderte sich in seiner Frage, warum die Flexibilisierung in anderen Bundesländern möglich gewesen sei.

Der Betrachtungszeitraum von drei Monaten entscheidet darüber, ob ein Unternehmen in dieser Zeit so wenig Geld erwirtschaften konnte, dass eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe nicht notwendig ist. Die Verschiebbarkeit des Betrachtungszeitraums hatte ein Bundesgesetz nachträglich ermöglicht. Damit könnten Unternehmen einer Rückzahlungspflicht je nach wirtschaftlicher Lage in dem gewählten Zeitraum entgehen.

Anwälte lehnen Flexibilisierung ab

Der Bund hatte den Ländern aber die rechtskonforme Umsetzung auferlegt. Das Wirtschaftsministerium hatte daraufhin eine Kanzlei mit der Prüfung beauftragt, ob der Betrachtungszeitraum auch an anderen Tagen als dem nach der Antragsstellung beginnen könnte. Aus Gleichheitsgründen lehnten die Rechtsanwälte die Flexibilisierung ab. Eine andere Möglichkeit hätten die Gutachter nicht aufzeigen können, so die Ministerin.

Warum aber andere Länder dies offenbar anders sehen und die Flexibilisierung zulassen, wie bei verschiedenen Nachfragen aufkam, dazu wollte die Ministerin keine Einschätzung abgeben. Stattdessen betonte sie die breite Hilfe des Landes für die Wirtschaft während der Corona-Lockdowns. Außerdem erklärte Hoffmeister-Kraut, dass das Ministerium auch ohne den flexiblen Betrachtungszeitraum Unternehmen entgegenkomme. Rückforderungsbescheide würden so spät wie möglich versandt. Stundungen und Ratenvereinbarungen für Firmen, denen die Rückzahlungen schwerfalle, seien möglich.

Peter Schwab

Peter Schwab kümmert sich um verschiedene Journale der Zeitung und arbeitet außerdem im Crossmediateam und im Ressort Kreis und Kommune. Schon während seines Jura-Studiums hat er für verschiedene Zeitungen geschrieben, später volontiert und als Lokalredakteur gearbeitet. Nach seiner Zeit als Pressesprecher hat er erneut die Seiten gewechselt und ist 2022 zum Staatsanzeiger gegangen – und damit zum guten alten Journalismus zurückgekehrt.

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22. und 23. Juni 2022