Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
FDP: „Wir hätten jährlich 600.000 Euro einsparen können“
STUTTGART. Zur Anpassung an die europäischen Datenschutz-Vorgaben hat der Landtag das Landeskrebsregistergesetz, das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz sowie das Landeskrankenhausgesetz geändert. Ute Leidig (Grüne), die Staatssekretärin im Sozialministerium, hob vor allem einen Punkt hervor: die Verpflichtung zum Hinweis auf die Videobeobachtung und -aufzeichnung durch geeignete Maßnahmen „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.
Darüber hinaus müssten auch der Umgang mit Forschungsdaten und die Krankenhausseelsorge neugeordnet werden. „Beide Bereiche sind aufgrund ihrer Komplexität im Einvernehmen mit den Beteiligten aber zunächst zurückgestellt“, so Leidig, und würden im Rahmen einer künftigen Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes wieder aufgegriffen.
Der Grünen-Abgeordnete Nobert Kopf ging auf die Vereinfachungen und die sich daraus ergebenden Einsparungen ein, etwa durch die veränderte Vernichtung von veränderten Patientenaktien. Die bisherigen landesspezifischen Regelungen stammten noch aus dem Jahr 2000, „also aus einer Zeit, in der Smartphones noch nicht verbreitet waren, für viele von uns heute unvorstellbar“, Der Wieslocher Abgeordnete räumte vor diesem Hintergrund ein, dass eine frühere Umsetzung der Neuregelungen „sicherlich eine bessere Lösung gewesen“ wäre. Die Coronakrise habe allen Beteiligten aber einen Strich durch die Rechnung gemacht.
FDP sieht Lucha in der Pflicht
Eine Erklärung, die Niko Reith (FDP) nicht gelten lassen mochte. Er sah und sieht Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in der Pflicht: „Wenn es drei Jahre braucht, bis die Landesregierung eine EU-Verordnung auf hiesige Gesetze anwendet und dem Parlament zur Abstimmung vorlegt, wundert mich nichts mehr.“ Man müsse die Managementqualitäten des Ministers schon in Frage stellen, wenn ein solcher Gesetzentwurf in der Schublade liege. Laut Normenkontrollrat könne allein die Verwaltung durch die Anpassung an die EU-Vorordnung jährlich knapp 600.000 Euro einsparen, und „das sind Mittel, die die Landesregierung schon längst in die Digitalisierung der Verwaltung hätte stecken können“.
Stefan Teufel (CDU) ging auf die mit der Gesetzesänderung verbundene Aufnahme des Landespflegerats in den Landeskrankenhausausschuss. „Ich glaube, es ist wirklich ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik des Landes Baden-Württemberg, dass der Landespflegerat auch hier einen größeren Einfluss bekommt“, sagte der Gesundheitsexperte seiner Fraktion. Diese Maßnahme schließe logisch an die Änderung des Landesgesundheitsgesetzes an, „mit dem wir bereits in der letzten Legislaturperiode die Mitwirkung der sogenannten professionellen Pflege im Sektorenübergreifenden Landesausschuss für Medizin und Pflege verankert haben“.
„Absolut richtig“
Florian Wahl (SPD) nannte die Aufnahme des Landespflegerats eine „absolut richtige Maßnahme“. Auch deshalb stimme seine Fraktion dem Gesetzentwurf zu.
„Entscheidend ist die Frage, ob diese Anpassungen zum Vorteil des Landes und dessen Bürger sind oder ob sie negativ zu Buche schlagen“, erklärte Alfred Bamberger (AfD). Das habe auch die Landesregierung erkannt und deshalb verschiedenste Akteure wie Zentren der Psychiatrie, den Landesdatenschutzbeauftragten, die Kassenärztliche Vereinigung und viele andere mehr dazu angehört. Hervorzuheben sei, dass sie „teilweise sogar auf deren Änderungs- und Verbesserungsvorschläge eingegangen sind, wo sie sie für sinnvoll erachtet hat“.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer