Debatten im Landtag vom 18. und 19. Dezember 2013

Landtag verabschiedet Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Stuttgart. Ausländische Berufsabschlüsse können künftig in Baden-Württemberg besser anerkannt werden. Das Land habe dafür künftig ein transparentes und vereinheitlichtes Verfahren, das allen die Anerkennung ihrer beruflichen Ausbildung biete, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am Mittwoch in der Beratung des „Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.  Der Landtag verabschiedete in zweiter Lesung einstimmig das Gesetz, das in […]

Stuttgart. Ausländische Berufsabschlüsse können künftig in Baden-Württemberg besser anerkannt werden. Das Land habe dafür künftig ein transparentes und vereinheitlichtes Verfahren, das allen die Anerkennung ihrer beruflichen Ausbildung biete, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am Mittwoch in der Beratung des „Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“.  Der Landtag verabschiedete in zweiter Lesung einstimmig das Gesetz, das in ähnlicher Form bereits in acht anderen Bundesländern realisiert ist. Zudem nahm das Parlament einen Entschließungsantrag der oppositionellen CDU an, wonach das Ministerium nach einem Jahr dem Landtag über die Auswirkungen des Gesetzes zu berichten hat.
Das Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den baden-württembergischen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen. Öney betonte, alle Menschen, die schulische und berufliche Abschlüsse im gesamten Ausland erworben haben, bekommen dadurch einen Rechtsanspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation. Denn die bestehenden Regelungen des Europäischen Parlaments und Rates sowie des Bundesanerkennungsgesetzes werden damit auf Personen aus Drittstaaten ausgeweitet. In der Anhörung der Verbände und Kammern hätten bis auf eine das neue Gesetz begrüßt.
Nach Angaben der Ministerin ist immer ein Regierungspräsidium in Baden-Württemberg für die individuelle Prüfung von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen zuständig. Diese Behörden werden um sechseinhalb Stellen aufgestockt; die Finanzierung ist im zweiten Nachtrag 2014 gesichert. Eine von der CDU-Fraktion gewünschte weitere Aufsplitting hält Öney für „nicht sinnvoll“.

CDU: Gesetz erst spät eingebracht

Marianne Engeser (CDU) bemängelte, dass das Gesetz erst so spät von Grün-Rot eingebracht worden ist. Baden-Württemberg mangele es an Ingenieuren und anderen Fachkräften, an Mitarbeitern in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege und anderen medizinischen Bereichen sowie in der Kinderbetreuung. Deshalb brauche der Wirtschaftsstandort dieses Gesetzes, das sie als Signal an hier lebende Migranten und als Signal bei der Integration bezeichnete. „Es ist auch ein Zeichen der Willkommenskultur“, sagte Engeser.
Das Gesetz biete allen Menschen die Anerkennung ihrer beruflichen Ausbildung. „Damit haben wir leistungsfähige Strukturen geschaffen“, sagte Daniel Lede-Abal (Grüne). Für 260 Berufe, die vom Landesrecht erfasst sind, garantiere man künftig eine wohnortnahe Beratung. Das Gesetz stehe auch für die Anerkennung der Biografie und des Berufs der Menschen.

Rechtssicherheit geschaffen

Gerhard Kleinböck (SPD) wies auf den Rechtsanspruch der Anerkennung der beruflichen Qualifikation hin. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit und habe in der Anhörung zu sehr positiven Reaktionen geführt. Auch die FDP zeigte sich mit dem neuen Gesetz einverstanden, der Abgeordnete Andreas Glück (FDP) kritisierte jedoch die lange Vorbereitung.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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18. und 19. Dezember 2013