Debatten im Landtag vom 28. und 29. Juli

CDU und FDP stehen zu Einschränkung der Mitbestimmung

Stuttgart. CDU und FDP wollen rechtlich prüfen lassen, ob die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit Ehen im Rahmen der Dienstrechtsreform möglich ist, die am Donnerstag im Landtag in erster Lesung beraten wurde. Damit vermieden die Sprecher beider Parteien eine Festlegung bei dem Thema, das innerhalb der Regierungskoalition als umstritten gilt. Während die Liberalen im Vorfeld der […]

Stuttgart. CDU und FDP wollen rechtlich prüfen lassen, ob die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit Ehen im Rahmen der Dienstrechtsreform möglich ist, die am Donnerstag im Landtag in erster Lesung beraten wurde. Damit vermieden die Sprecher beider Parteien eine Festlegung bei dem Thema, das innerhalb der Regierungskoalition als umstritten gilt. Während die Liberalen im Vorfeld der Christopher- Street-Day-Parade am Samstag in Stuttgart Sympathien für eine Gleichbehandlung erkennen ließen, überwiegt bei der CDU die Skepsis.
Sprecher der Opposition lehnten den Prüfauftrag ab; darüber, so Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sei die Zeit hinweggegangen. Der Sozialdemokrat warf dem innenpolitischen Sprecher der CDU, Hans Heinz, vor: „Sie wollen nicht.“ Dies sei der wahre Grund für den Prüfauftrag.

Gesetzesvorhaben ist noch nicht abgeschlossen

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Lösch, beantragte, dass „Homo-Ehen“ in Zukunft in Standesämtern geschlossen werden können. Dieser Antrag wurde jedoch von der Mehrheit im Landtag abgelehnt.
Auch Kritik an der geplanten Einschränkung der Mitbestimmung wurde zurückgewiesen. Die Änderungen seien unumgänglich, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP, Hagen Kluck. Hans Heinz äußerte sein Bedauern, dass es zu keiner umfassenden Reform des Personalvertretungsrecht gekommen sei. Er hatte zusammen mit Fraktionskollegen einen umfangreichen Vorschlag erarbeitet, der unter anderem die Verkürzung von Beteiligungsfristen vorsah. Er war jedoch innerhalb der CDU-Fraktion nicht mehrheitsfähig.
Die Dienstrechtsreform soll in zweiter und dritter Lesung im Herbst beraten und verabschiedet werden und am 1. Januar 2011 inkrafttreten. Nach der Sommerpause kommt das Gesetzesvorhaben erneut in den Innenaussschuss.
Mehr zum Thema:
Leserkommentar vom 30. Juli 2010

Quelle/Autor: smic

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28. und 29. Juli