Debatten im Landtag vom 28. und 29. Juli

Parlament verabschiedet Zensusgesetz

Stuttgart. Ohne Aussprache hatte der Landtag heute gegen die Stimmen der Grünen das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 in zweiter Lesung gebilligt. Damit kann mit einem Register gestützten Zensus anstelle der traditionellen Volkszählung festgestellt werden, wie viele Menschen in Baden-Württemberg und seinen Kommunen leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten. Eine EU-Verordnung vom […]

Stuttgart. Ohne Aussprache hatte der Landtag heute gegen die Stimmen der Grünen das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 in zweiter Lesung gebilligt. Damit kann mit einem Register gestützten Zensus anstelle der traditionellen Volkszählung festgestellt werden, wie viele Menschen in Baden-Württemberg und seinen Kommunen leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten.
Eine EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dazu Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen im Jahr 2011 zu erheben. Damit werden die Ergebnisse EU-weit vergleichbar sein.
Das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen – wie das Gesetz in ganzer Länge heißt – legt fest, wie der Zensus 2011 von der amtlichen Statistik in Deutschland vorgenommen wird und welche Merkmale erhoben werden. Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung wird beim registergestützten Zensus nicht mehr jeder Haushalt befragt, sondern es werden vor allem Verwaltungsregister zur Gewinnung der Daten genutzt.
Alle Gebäude- und Wohnungseigentümern sollen postalisch befragt werden. Zudem werden im Rahmen einer Haushaltsstichprobe bei bundesweit rund zehn Prozent der Bevölkerung Daten erhoben. Stichtag ist der 9. Mai 2011. 1,1 Millionen Baden-Württemberger werden befragt.

Quelle/Autor: sta

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28. und 29. Juli