Debatten im Landtag vom 10. und 11. November 2021

Datenschützer Brink: Beschwerden richten sich vorallem gegen Unternehmen

Im Landtag ist der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg durchweg auf positive Resonanz gestoßen. Umgekehrt fand Stefan Brink lobende Worte für das Parlament, das den Datenschutz deutlich besser ausgestattet habe. Seit 2020 ist das bundesweit einzigartige Bildungszentrum am Start. Es werde großer Wert auf Beratung gelegt, betonte Brink. Für das vergangene Jahr konnte er in allen Bereichen steigende Zahlen verbuchen.

STUTTGARTIm Landtag ist der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg durchweg auf positive Resonanz gestoßen. Umgekehrt fand Stefan Brink lobende Worte für das Parlament, das den Datenschutz deutlich besser ausgestattet habe. Seit 2020 ist das bundesweit einzigartige Bildungszentrum am Start. Es werde großer Wert auf Beratung gelegt, betonte der Datenschutzbeauftrage. Für das vergangene Jahr konnte er in allen Bereichen steigende Zahlen verbuchen.

Die Beschwerden sind um mehr als 1.000 auf 4.800 gestiegen. Diese Entwicklung setzt sich laut Brink 2021 fort. Die Beschwerden richten sich vor allem gegen Unternehmen, die Daten rechtswidrig verarbeitet haben und weniger als früher gegen Privatpersonen. Seit Beginn der Pandemie verzeichnet Brink einen deutlichen Wechsel zu mehr Beschwerden über den öffentlichen Sektor. Die Gesamtsumme der Bußgelder hat sich den Angaben zufolge auf 1,7 Millionen Euro verdoppelt.

Onlinetool für kleinere und mittlere Unternehmen

Brink warnt, dass die Datensicherheit anfällig sei. Denn die halte nicht mit der technischen Entwicklung Schritt. In vielen Bereichen gewinne der Datenschutz nach Brinks Beobachtung an Bedeutung. Er wies darauf hin, dass die Einrichtung im Land als einzige Aufsichtsbehörde in Europa eine Orientierungshilfe gegeben habe, nachdem der Datenexport aus der EU untersagt worden sei. Außerdem sei ein Onlinetool für kleinere und mittlere Unternehmen für die Erstellung der Datenschutzerklärung entwickelt worden.

Auf ein Problem sei er in der Pandemie gestoßen, meint Brink. Der Datenschutz werde in letzter Zeit als übergriffig empfunden. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass Arbeitgeber keinen Anspruch auf die Gesundheitsdaten ihrer Beschäftigten hätten im Zusammenhang mit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Alles andere wäre für Brink ein Tabubruch. Der Datenschutz komme immer ins Spiel, wenn es um die Umsetzung der Corona-Maßnahmen gehe. Grundsätzlich möchte er die Rolle des Datenschützers als mitgestaltender Datenschutz verstanden wissen, der berät, der für Dialog und Auseinandersetzung bereitsteht.

Kritik an Luca-App

Hans-Ulrich Sckerl dankte Brink für seine Arbeit. Er sieht keine Differenz im Bericht zur Datenschutzposition der Grünen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gehöre zu den elementaren Grundrechten in der Demokratie. Arnulf Freiherr von Eyb (CDU) sieht zwar die starke Bedeutung des Datenschutzes. Er spricht von Einschnitten beim Schutz der Daten beim Restaurantbesuch und von einer starken Belastung für einzelne.  

Jonas Weber (SPD) hält den Datenschutz für gelungen, auch unter schwierigen Bedingungen. Einen kritischeren Blick hätte er sich auf den nicht unumstrittenen Einsatz der Luca-App gewünscht. Nico Weinmann (FDP) zeigte sich erfreut über das steigende Bewusstsein für den Schutz der Privatsphäre.  Brinks Arbeit sei ein wichtiger Beitrag zum Grundrechtsschutz. Weinmann kritisierte, dass er immer noch keine Antwort vom Sozialministerium auf seine Frage erhalten habe, wie mit den gewonnenen Daten in den Schnelltestzentren umgegangen werde.

Auch von Seiten der AfD würde die Arbeit Brinks gewürdigt. Doch Daniel Lindenschmid nahm die Gelegenheit wahr zu einer grundsätzlichen Kritik der Coronapolitik des Landes und prangerte Datenschutzversstöße und Grundrechtseinschränkungen an. „Trotzdem haben wir die vierte Welle“, fügte er hinzu.

Ein Schwerpunkt der Arbeit von Brink lag in der Pandemie bei der Prüfung, ob der Datenschutz in der Coronapolitik gewährleistet sei, wie der Staatssekretär im Innenministerium, Wilfried Klenk, hervorhob. Der CDU-Politiker erläuterte, dass bei der Eilbedürftigkeit der Maßnahmen Brink nicht immer im Vorfeld habe einbezogen werden können, was aber nicht die Regel gewesen sei. Und er ergänzte, dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen dann im Nachgang eingefügt worden seien.

Klenk gab jedoch zu bedenken, dass von vielen Seiten Unverständnis darüber geäußert worden sei, dass der Datenschutz trotz Pandemiebekämpfung so einen hohen Stellenwert habe. Deshalb plädierte er dafür, Lehren aus der Pandemiezeit zu ziehen und Lösungen zu entwickeln, in denen Daten- und Gesundheitsschutz ins Verhältnis gebracht werden.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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