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Debatten im Landtag vom 9. und 10. März

Landesregierung will Kindern aus der Ukraine helfen, die hier in die Schule gehen wollen

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die hier in die Kita oder Schule wollen, denen soll auch der Zugang gewährt werden, sagt Sandra Boser (Grüne), die Staatssekretärin im Kultusministerium.

STUTTGART. Mit Muttersprachlern und pensionierten Lehrkräften will die Landesregierung Kindern und Jugendlichen helfen, die aus der Ukraine nach Baden-Württemberg geflohen sind und hier Kitas und Schulen besuchen wollen.

„Unsere Anstrengungen liegen darin, dass wir wirklich von Beginn an den Zugang absichern“, erklärte Sandra Boser (Grüne), die Staatssekretärin im Kultusministerium, in der Regierungsbefragung im Landtag. Denn: „Wer vor einer Schule steht – natürlich bildlich gesprochen –, wer sich meldet, er möchte in die Schule oder in die Kita, weil er bei Verwandten oder Freunden untergekommen ist, die dann mit ihm aus der Familie in die Kita oder in die Schule gehen, dem soll dort auch sofort der Zugang gewährt werden.“ Versucht werde, Kinder und Jugendliche „herkunftssprachlich mitzunehmen und pensionierte Lehrkräfte auch für die Betreuungsangebote in die Einrichtungen hereinzuholen“, um gemeinsam mit den Trägerverbänden und Kommunen schnell Unterstützung zu organisieren.

Kein Unterschied, woher der Flüchtling kommt

Die SPD-Fraktion hatte in der Regierungsbefragung wissen wollen, wie der Stand der Planungen ist und wie zusätzliche Angebote organisiert werden können. Schon mit den Flüchtlingsströmen, „die wir seit 2015/2016 intensiv hatten, die in den vergangenen Jahren zwar nachgelassen haben, haben wir die Erfahrungen in den Bildungseinrichtungen, wie man mit geflüchteten Kindern umgeht, wie auch mit traumatischen Ereignissen von Kindern und Jugendlichen umzugehen ist“, so Boser weiter. Viele Maßnahmen seien auch nicht zurückgefahren worden, darauf könne aufgebaut werden.

In diesem Zusammenhang wollte die Grüne „nochmals deutlich unterstreichen, wir unterscheiden nicht zwischen guten und schlechten Flüchtlingen“. Wer komme und ein Aufenthaltsrecht beantrage, „der hat immer das Recht darauf, dies zu tun, und wir werden für jeden, der verfolgt wird, dann auch das entsprechende Angebot machen“. Für das Land bestehe kein Unterschied darin, woher der Flüchtling kommt, wir verfolgen für alle die gleichen Rechte“.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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9. und 10. März 2022