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Debatten im Landtag vom 8. und 9. März 2023

Landtag dafür: Auch Pensionäre sollen von der Energiepreispauschale profitieren

Bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und –empfänger in Baden-Württemberg geht es um die Schließung einer Gerechtigkeitslücke. Bei der ersten Beratung im Landtag haben sich alle Abgeordneten für die einmalige steuerpflichtige Zahlung von 300 Euro ausgesprochen.
Der Krieg in der Ukraine sorgte unter anderem für höhere Gaspreise. dpa/ dpa-Zentralbild | Stephan Schulz)

STUTTGART. Alle Abgeordneten stimmten für eine Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg – also etwa pensionierte Beamte, Richter und Berufssoldaten. Die einmalige steuerpflichtige Zahlung soll 300 Euro betragen. Dies wurde in der ersten Beratung zum Gesetzentwurf besprochen. Man wolle eine Gerechtigkeitslücke schließen, denn Versorgungsempfänger sowie Alters- und Hinterbliebenengeldempfänger des Landes waren von diesen Hilfen des Bundes ausgeschlossen.

Peter Seimer (Grüne), betonte, dass es darum gehe, hier ein Zeichen zu setzen und für alle Bevölkerungsgruppen Unterstützung zu leisten, auch für die Pensionärinnen und Pensionäre.  Verlässlichkeit und Verbindlichkeit seien gerade in diesen Tagen, in denen die fossile Inflation um sich greift, wichtiger denn je, fügte Seimer hinzu. Er zeigte sich dankbar, „dass wir jetzt das Versprechen der Energiepreispauschale für unsere Pensionärinnen und Pensionäre erfüllen“.

Ursache liegt beim Ukrainekrieg

Laut der Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett (Grüne), sind auch die Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen von den steigenden Energiepreisen betroffen. Die Ursache dafür liegt laut Splett beim russischen Angriff auf die Ukraine. Zur Abfederung dieser Folgen hätten die Versorgungsempfänger des Bundes sowie Rentenrinnen und Rentner im Dezember 2022 eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Tobias Wald (CDU) bekräftigte, dass man jetzt die Pensionäre im Land, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Baden-Württemberg, nicht im Stich lassen dürfe. „Unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, vom pensionierten Polizisten bis zur pensionierten Justizvollzugsbeamtin, auch sie trifft diese multiple Krise sehr stark“, erklärte er. Gerechtigkeit sei dabei der Leitgedanke gewesen.

SPD begrüßt das Vorhaben

Auch Gernot Gruber (SPD) begrüßte die Zahlung der einmaligen Energiepreispauschale. Dabei folge die Landesregierung zum einen hier den Regelungen für Bundesbeamte. Zum anderen sei die Energiepreispauschale ein Baustein für die Entlastung aller Bürgerinnen und Bürger, neben der wichtigen Gas- und Strompreisbremse und dem geplanten Härtefallfonds, erläuterte er.

„Dafür, dass die Landesregierung diese Möglichkeit für die Pensionäre im Land nutzt, gebührt ihr ausdrückliches Lob“, betonte Stephen Brauer (FDP). Es gehe immerhin um 32,8 Millionen Euro, das sei kein Pappenstiel. Diese Gruppe sei bei der Corona-Einmalzahlung nicht berücksichtigt worden.

Auch für Rainer Podeswa (AfD) war die in der Zahlung zum Ausdruck kommende Gleichbehandlung plausibel. Deshalb werde sie von der AfD befürwortet. Die Unterstützung zur Abfederung drastisch gestiegener Energiekosten sei ein im Grundsatz richtiges Ziel. Gleichwohl sollte dieses scheinbar im Gewand parlamentarischer Routine daherkommende Gesetz den Landtag doch dazu veranlassen, in Anbetracht der erheblichen Mehrausgaben für den öffentlichen Haushalt einen Moment innezuhalten, gab er zu bedenken.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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8. und 9. März 2023