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Debatten im Landtag vom 1. und 2. Februar 2023

Das Register für Gesundheitsberufe ist beschlossene Sache

Mit der Umsetzung des Staatsvertrags „über die Einrichtung und den Betrieb des Gesundheitsberufe-Registers“ ist die Schaffung und Ausweitung eines einheitlichen Ausweis-Registers geregelt, die Anbindung an die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens und der Zugriff für alle Beteiligten. Die AfD befürchtet, dass dadurch Gesundheitsdaten missbraucht werden könnten. Für Bernhard Eisenhut persönlich gehe es niemanden etwas an, „ob ich geimpft bin oder nicht“.
Koffer eines Landarztes

"Für unsere Primärversorgung sind außer den Ärzten auch andere Berufsgruppen nötig und diese Wahrheit muss in der Versorgungsstruktur abgebildet sein“, sagt Norbert Knopf (Grüne).

dpa/ Oliver Berg)

STUTTGART. „Die Sonntagsidylle endet abrupt, Sie haben sich beim Pilze sammeln den Fuß verknickt, Ihre Frau fährt sie in die nächste Ambulanz und siehe da, nicht ein Arzt, sondern eine entsprechend ausgebildete Krankenpflegerin nimmt professionell Ihre Diagnose und Behandlung vor und ein multiprofessionelles Team bestehend aus Notfallsanitäter, Krankenpfleger und Physiotherapeuten versorgt Sie dort“, so erklärt Norbert Knopf (Grüne) anhand eines Beispiels, was es mit der Umsetzung des Staatsvertrags „über die Einrichtung und den Betrieb des Gesundheitsberufe-Registers“ auf sich hat. Das hat der Landtag fraktionsübergreifend – ohne die Stimmen der AfD – beschlossen.

NRW hat den Staatsvertrag federführend für alle Länder erarbeitet. Darin ist die Schaffung und Ausweitung eines einheitlichen Ausweis-Register geregelt, die Anbindung an die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens und der Zugriff für alle Beteiligten. Denn, so Knopf, „für unsere Primärversorgung sind außer den Ärzten auch andere Berufsgruppen nötig und diese Wahrheit muss in der Versorgungsstruktur abgebildet sein“.

CDU: Weiterhin Hürden im Alltag

Michael Preusch (CDU), der Eppinger Abgeordnete und Notfallmediziner sieht allerdings weiterhin Hürden im Alltag. Er selber habe einen solchen elektronischen Ausweis für fünf Jahre und 500 Euro und noch keine Gelegenheit, ihn tatsächlich zu nutzen. Er habe aber auch einen Mitarbeiterausweis für 20 Euro, über den der Zugang geregelt werde, aber auch die Bezahlung des Mittagsessens: Digitalisierung sei also „keine Frage der technischen Möglichkeiten, sondern des Willens der Umsetzung“.

Gar „ein gallisches Dorf“ im Gesundheitswesen beklagt Florian Wahl (SPD), denn das Fax-Gerät auf den Gesundheitsämtern sei „nach wie vor der wichtigste Übertragungsweg“. Da habe sich gegenüber der Zeit vor Corona nichts geändert. Die Landesregierung lege in der Digitalisierung „ein besonders langsames Schneckentempo“ vor. Es gebe ein paar Leuchttürme im Bereich der Universitäten, aber es gelinge nicht, das Thema auszuweiten. Das müsse sich endlich ändern.

Es brauche stärkere Impulse

Für die FDP kritisierte Jochen Haußmann ebenfalls, wie über Jahre an dem Projekt und am Staatsvertrag gearbeitet worden sei. Die Digitalisierung brauche deshalb „deutlich stärkere Impulse und schnellere Laufzeiten“. Die Pandemie habe doch eindrücklich unterstrichen, wie wichtig Fortschritte seien.

Seit Corona ist nach Meinung von Bernhard Eisenhut (AfD) bekannt, wie Gesundheitsdaten missbraucht werden, „wenn sie in die falschen Hände geraten, zum Beispiel in die der Regierung“. Für ihn persönlich gehe es niemanden etwas an, „ob ich geimpft bin oder nicht“. Die Grenzen würden schleichend vorschoben und „die Bürger haben keine Übersicht mehr, wer was abrufen kann“.

Sozialminister Manne Lucha (Grüne) lobt dagegen die Umsetzung des Staatsvertrags ausdrücklich, verbunden mit einem Dank an NRW. Der Gesetzentwurf komme auch nicht zu spät, weil in Baden-Württemberg Ausweise im Pilotbetrieb bereits seit vergangenen Sommer ausgestellt würden und im Frühjahr der Regelbetrieb beginne: „Dass wir hinten dran sind, das ist eine Mähr und entspricht nicht der Realität.“ Der Gesundheitsstandort werden gerade dank der neue Regelungen in die digitale Zukunft geführt.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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1. und 2. Februar 2023