Debatten im Landtag vom 15. und 16. Oktober 2014

Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete erhalten mehr Geld

Stuttgart. Oberbürgermeister, Bürgermeister, Beigeordnete und Landräte in Baden-Württemberg erhalten mehr Geld. Mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU bei Enthaltung der FDP-Fraktion stimmte der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu. Demnach wird die Besoldung der Landräte und der Bürgermeister in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern um eine […]

Stuttgart. Oberbürgermeister, Bürgermeister, Beigeordnete und Landräte in Baden-Württemberg erhalten mehr Geld. Mit den Stimmen von Grünen, SPD und CDU bei Enthaltung der FDP-Fraktion stimmte der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu.
Demnach wird die Besoldung der Landräte und der Bürgermeister in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern um eine Besoldungsgruppe angehoben. Gleiches gilt für die Beigeordneten. Von der dritten Amtszeit an erhalten Bürgermeister und Landräte einen nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlag von acht Prozent des festgesetzten Grundgehalts. Nach Auffassung von Innenminister Reinhold Gall (SPD) stellt das Gesetz eine „sinnvolle Gesamtbalance“ im Besoldungsgefüge her.

CDU bedauert fehlende Zulage für dritte Amtszeit bei Beigeordneten

Für die CDU signalisierte Manfred Hollenbach (CDU) Zustimmung, bedauerte aber gleichzeitig, dass Grün-Rot die Zulage für die dritte Amtszeit bei den Beigeordneten nicht zulasse. Das Gesetz wirke sich andererseits nur auf kleine Gruppe von Kommunalbeamten aus. Gleichzeitig erklärte Hollenbach, der bis 2012 Bürgermeister von Murr (Kreis Ludwigsburg) war, die CDU-Fraktion werde einer geplanten Direktwahl der Landräte nicht zustimmen, solange diese Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahrnehmen. „Eine Volkswahl macht keinen Sinn“, sagte der Abgeordnete.
Die Direktwahl der 35 Landräte, von Grünen und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, ist auch bei den Regierungsfraktionen nicht aktuell. Hinsichtlich der Volkswahl sei man „noch in der Diskussion“, sagte Andreas Schwarz (Grüne). Das Gesetz zur Besoldungsanhebung füge sich gut ein in die „kommunalfreundliche Politik, die wir pflegen“, erklärte er. Die höheren Bezüge von Landräten seien durch deren zunehmende Aufgabenvielfalt gerechtfertigt.

SPD: Regelung werde für Kontinuität sorgen

Nikolaos Sakellariou (SPD) wies darauf hin, dass die Besoldung der Landräte zuletzt 1979 und die der Oberbürgermeister in Städten ab 30 000 Einwohner im Jahre 2000 angehoben worden sind. Auch er attestierte den Landräten einen Aufgabenzuwachs, vor allem durch die Verwaltungsreform und jüngst durch die Flüchtlingsproblematik. Zwar koste die Kommunen der Zuschlag bei der dritten Amtszeit Geld, aber diese Regelung werde für Kontinuität sorgen. Die Direktwahl der Landräte sei für ihn „Schnee von morgen“.
Auf den Zwiespalt im Gesetz wies Ulrich Goll (FDP) hin. Den Kommunalbeamten werde zwar die leistungsgerechte Bezahlung gegönnt, „aber die Logik fehlt mir“, konstatierte der frühere Justizminister. So ende der Zuschlag für die dritte Wahlperiode vor den Beigeordneten. Bei den Bürgermeistern argumentiere man beispielsweise mit hohen Wahlkampfkosten, die jedoch bei Landräten entfallen. Goll ist auch der Abstand zwischen Oberbürgermeistern und Beigeordneten mit 2000 Euro monatlich „zu groß“. Deshalb „riecht“ das Gesetz für ihn nach Wahlkampf. Die Erhöhung treffe nicht die Falschen, erfolge aber teilweise „auf fremde Kosten“, nämlich die der Kommunen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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15. und 16. Oktober 2014