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Debatten im Landtag vom 11. und 12. Mai 2022

Härtefallkommission für Asylfragen: AfD will sie abschaffen und scheitert

Die AfD will die Härtefallkommission für Asylfragen abschaffen. Ruben Rupp (AfD) hatte beklagt, wie jedes Jahr 600.000 Euro an Steuergeldern verschwendet würden, um Recht und Gesetz auszuhebeln.

STUTTGART. Die AfD ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Härtefallkommission für Asylfragen (HSK) abzuschaffen. Alle anderen Fraktionen stimmten gegen den Vorstoß. Ruben Rupp (AfD) hatte beklagt, wie jedes Jahr 600.000 Euro an Steuergeldern verschwendet würden, um Recht und Gesetz auszuhebeln.

„Es ist schon faszinierend, welche Themen Sie meinen aufgreifen zu müssen, um über Ausländerfeindlichkeit und Migration sprechen zu können“, konterte Hans Dieter Scheerer (FDP), „egal, welchen Antrag Sie mittlerweile hier in diesem Haus stellen, spätestens im zweiten Satz kommen Sie zum Thema Migration, äußern Sie ausländerfeindliche Parolen“.

Rupp hatte der Landesregierung vorgeworfen, viel Zeit nicht dem durchschnittlichen Bürger zu widmen, sondern angeblich benachteiligten Minderheiten aller Couleur, einem der 70 Geschlechter, „oder wie viele Geschlechter Sie kennen wollen, und natürlich haben Sie ein großes Herz für die Gruppe der Asylbewerber und darunter besonders für Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl erfolglos geblieben ist“. Wo aber bleibe eine Härtefallkommission für die eigenen Bürger, für die gebe es „nichts, nada, keine Extrainstanz, keine Sonderrechte“, gegen die werde geltendes Recht eisern durchgesetzt, „bis hin zur Gefängnisstrafe für die Verweigerung der Zahlung von GEZ-Zwangsgebühren“.

Scharfe Kritik an Rupp

Wie Scheerer kritisierten auch die Redner von Grünen, CDU und FDP den Auftritt scharf. Der durchschnittliche Normalbürger reagiere völlig anders als von der AfD beschrieben, so Daniel Lede Abal (Grüne). Denn: „Der will nicht, dass die Familie in der Nachbarschaft abgeschoben wird, seine Kinder wollen nicht, dass ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden abgeschoben werden, und die durchschnittlichen Normalbürger in diesem Land haben Betriebe, die nicht wollen, dass ihre Mitarbeiter abgeschoben werden.“

Arnulf von Eyb warf der AfD vor, das Instrument überhaupt nicht zu verstehen, weil die argumentiere, dass es sich quasi um eine Superinstanz handle. Das genaue Gegenteil sei richtig, entschieden werde in jedem Einzelfall. „Sie sollten hier keine falschen Behauptungen aufstellen“, verlangte auch Sascha Binder (SPD) von Rupp, „und schon gar nicht sollten Sie, das ist eigentlich das Schlimmste an Ihrer Rede gewesen, Menschen gegeneinander ausspielen und Sachverhalte gegenüberstellen, die nicht zu vergleichen sind“. Die Härtefallkommission sei ein großer und sehr wichtiger Beitrag dazu, dass Menschen gerade nicht gegeneinander ausgespielt würden.

Lorek: HSK kann kein eigenes Aufenthaltsrecht gewähren

Auch der für Migration zuständige Justizstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) richtete sich an die AfD. Die HSK könne kein eigenes Aufenthaltsrecht gewähren. Sie entscheide über das Vorliegen eines Härtefalls nach ihrer freien Überzeugung und frei von ausländerrechtlichen Beschränkungen. „Wenn sie sich also für ein Bleiberecht aus spricht, ist das eine Empfehlung an das Justizministerium“, sagte Lorek weiter. Betroffenen selbst könnten aus dieser Empfehlung noch keine Rechte ableiten. Dann entscheide das Justizministerium „im Einklang mit europäischem Recht, mit deutschem Aufenthaltsrecht, den persönlichen Interessen, ob diesem Ersuchen der Härtefallkommission nachgekommen wird oder nicht, und wenn möglich kommen wir dem Ersuchen nach“.

2020 gab es nach den vorgelegten Zahlen 302 Neueingänge, 120 dieser 302 Fälle wurden in den Sitzungen der Härtefallkommission ausführlich beraten und geprüft. Im Jahr 2021 gab es schon 454 Eingaben.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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11. und 12. Mai 2022