Baden-Württemberg stimmt Abkommen zum Gesundheitsschutz zu
Stuttgart. Auch Baden-Württemberg hat jetzt den Weg frei gemacht zu neuen Zuständigkeiten der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten. In zweiter Lesung stimmte der Stuttgarter Landtag heute dem Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle zu.
Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) sieht in der von allen Bundesländern getragenen Zentralstelle eine wichtige Einrichtung im Hinblick auf die staatliche Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach internationalen Standards. Dem Abkommen hatten die Regierungschefs der Länder bereits im Dezember vergangenen Jahres zugestimmt.
Abgeordnete aller Fraktionen sprachen sich – wie zuvor der Sozialausschuss – für das Abkommen aus. Stefan Teufel (CDU), Bärbl Mielich (Grüne), Florian Wahl (SPD) und Jochen Haußmann (FDP) erklärten im Parlament die Vorteile der Neuregelung. Diese soll nach Ansicht der Abgeordneten mehr Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle und Transparenz bringen. Dies sorge auch für einen besseren Gesundheitsschutz der Bürger in Baden-Württemberg. Die Einführung der Stelle bringe außerdem eine Kompetenzerweiterung und sorge für Marktüberwachung.
Die ZLG ist Geschäftsstelle für den Erfahrunsaustausch der anerkannten Laboratorien. Sie nimmt teil am Erfahrungsaustausch innerhalb der EU. Hauptaufgaben sind die Koordinierung der Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems, von Schwerpunkten für die Überwachung, für die Erstellung und Aktualisierung des Marktüberwachungsprogramms, der Prüfung und Bewertung sowie die Prüfung von Medizinprodukten.