Drei Fraktionen für die Landesverfassungsbeschwerde
Stuttgart. CDU, Grüne und SPD haben sich an diesem Mittwoch im Landtag für die vom Justizministerium geplante Landesverfassungsbeschwerde ausgesprochen. Abgeordnete der drei Parteien kündigten in der ersten Lesung die Zustimmung für den von Minister Rainer Stickelberger (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf an.
Mit der Landesverfassungsbeschwerde soll der Rechtsschutz erweitert und Streitigkeiten vor den Staatsgerichtshof gebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht sei für die im Grundgesetz verankerten Grundrechte zuständig, erklärte Stickelberger. Die Verletzung landesrechtlicher Vorgaben könne dort nicht geltend gemacht werden.
Der Staatsgerichtshof aber könne nach dem Gesetz auch über Rechtsfälle im Hochschul-, Bildungs- und Erziehungsbereich entscheiden sowie über das Wahlrecht. Mit der Landesverfassungsbeschwerde nehme Baden-Württemberg 60 Jahre nach seiner Gründung an einer europaweiten und internationalen Entwicklung teil, wonach die Verfassungsbeschwerde zunehmend als effektiver Grundrechtsschutz angesehen wird, heißt es im Gesetz.
Stickelberger: Bedeutung der Landesverfassung wird gestärkt
Die Beschwerde folge dem grundgesetzlichen Modell eines subjektiven Rechtsbehelfs, der nach Ausschöpfung der Rechtswege zur Aufhebung rechtswidriger Akte der Landesstaatsgewalt führt. „Man kann nicht gleichzeitig vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Staatsgerichtshof klagen“, erklärte Stickelberger. Von Vorteil der Kläger sei es, dass kein Anwaltszwang bestehe und die Landesverfassungsbeschwerde gebührenfrei sei. „Die Bedeutung der Landesverfassung wird durch das Gesetz deutlich gestärkt“, sagte der Minister. Deshalb seien die 330 000 Euro Mehrkosten jährlich für zusätzliches Personal und Sachmittel gerechtfertigt.
Für die FDP konstatierte Ulrich Goll, das Land sei bisher gut ohne ein solches Gesetz ausgekommen. Schon der frühere CDU-Regierungschef Günther Oettinger habe die Idee für eine solches Gesetz gehabt, aber wie sein Nachfolger Stefan Mappus (CDU) davon abgesehen. „Wir haben heute bereits zusätzliche Rechtsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die europäischen Menschenrechte“, sagte Goll. Auch das Bundesverfassungsgericht biete ausgezeichneten Rechtsschutz. Deshalb werde die FDP dem Gesetz nicht zustimmen.
Bloß die FDP spricht sich gegen Gesetz aus
Dagegen bezeichnete Bernd Hitzler (CDU) die Verfassungsbeschwerde als „wichtig und effektiv“. Auch die Anhörung zum Gesetzentwurf sei ungewöhnlich positiv ausgefallen. Schließlich hätten bereits zehn Bundesländer dieses Instrument, mit dem der Schutz der Grundrechte in Baden-Württemberg gestärkt werden könne.
Auch Jürgen Filius (Grüne) und Andreas Stoch (SPD) sprachen sich für das Gesetz aus. Das Geld in diesen Grundrechteschutz sei gut investiert, die Landesrechte würden gestärkt. Durch die Föderalismusreform sei diese Beschwerde-Möglichkeit auch wichtig und konsequent.