Debatten im Landtag vom 10. und 11. Oktober 2012

Verordnung zum Feuerwehrführerschein kommt

Stuttgart. Das Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes ist am Mittwoch im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Abgeordnete aller Parteien würdigten dies als wichtigen Schritt, um Ehrenamtlichen bei Feuerwehr, Technischem Hilfswerk einen kostengünstigen Führerschein zum Steuern von Einsatzfahrzeugen bis zu einer Größe von 7,5 Tonnen zu ermöglichen.  Künftig reicht jetzt eine bloße Verordnung  der Landesregierung, die Verkehrsminister […]

Stuttgart. Das Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes ist am Mittwoch im Landtag einstimmig verabschiedet worden. Abgeordnete aller Parteien würdigten dies als wichtigen Schritt, um Ehrenamtlichen bei Feuerwehr, Technischem Hilfswerk einen kostengünstigen Führerschein zum Steuern von Einsatzfahrzeugen bis zu einer Größe von 7,5 Tonnen zu ermöglichen. 
Künftig reicht jetzt eine bloße Verordnung  der Landesregierung, die Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grüne) im Dezember vom Landtag verabschieden will, um damit den Weg für einen „Feuerwehrführerschein“ frei zu machen, der eine interne Ausbildung der Ehrenamtlichen durch die Organisationen selbst ermöglichen soll. Hermann kündigte an, diese Regelung werde auch für den Bundesfreiwilligendienst und für Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres gelten.
Vertreter aller Fraktionen lobten die Abschaffung des Gesetzes als Beitrag zur Entbürokratisierung. Hintergrund der Verordnung ist, dass den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Denn seit 1999 darf mit dem normalen Autoführerschein bloß noch ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gefahren werden.
Die Einsatzfahrzeuge sind jedoch aus technischen Gründen schwerer geworden. Lediglich ältere Führerscheininhaber, die ihrem Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht haben, können aufgrund des Bestandsschutzes auch diese schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse drei fahren. Um vor allem den jungen Ehrenamtlichen einen kostengünstigen Führerschein für Einsatzfahrzeuge zu ermöglichen, hatte die alte Landesregierung vor knapp zwei Jahren eigens ein Fahrberechtigungsgesetz für Einsatzfahrzeuge verabschiedet, das aber mittlerweile durch eine neuerliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes  auf Bundesebene überflüssig geworden ist.
Konrad Epple (CDU) lobte in der Debatte am Mittwoch diese „gute Vorarbeit der Bundesregierung“. Die Verordnung der Landesregierung dauere ihm aber zu lange, schließlich habe der Minister im Sommer versprochen, „so schnell wie die Feuerwehr“ arbeiten zu wollen. Er mahnte einen Fahrplan an, damit die Verbände endlich wüssten, wann sie mit der Führerschein-Ausbildung der Ehrenamtlichen beginnen könnten. Immerhin lobt er aber, dass alle im Landtag „an einem Schlauch“ zögen.
Winfried Herrmann warf Epple vor, er stehe „offenbar auf dem Schlauch“: Zuerst müsse das Gesetz abgeschafft werden, danach könne er eine neue Verordnung vorlegen. Seine Regierung habe dies immerhin innerhalb eines Jahres seit der Änderung des Bundesgesetzes geschafft, Epples Parteifreunde hätten seinerzeit für die Verabschiedung ihres Gesetzes eineinhalb Jahre gebraucht.

Quelle/Autor: Markus Geckeler

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10. und 11. Oktober 2012