Debatten im Landtag vom 10. und 11. Oktober 2012

Innenminister bringt Novellierung des Polizeigesetzes ein

Stuttgart. Mit der Novellierung des Polizeigesetzes will Innenminister Reinhold Gall (SPD) die Grundlage für ein „sicheres und friedliches Zusammenleben im Land“ optimieren. Der SPD-Prolitiker brachte am Donnerstag den Änderungsentwurf in den Landtag ein, der hauptsächlich europäische Beschlüsse auf Landesebene umsetzen soll, technisch-bürokratische Änderungen beinhaltet und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung […]

Stuttgart. Mit der Novellierung des Polizeigesetzes will Innenminister Reinhold Gall (SPD) die Grundlage für ein „sicheres und friedliches Zusammenleben im Land“ optimieren. Der SPD-Prolitiker brachte am Donnerstag den Änderungsentwurf in den Landtag ein, der hauptsächlich europäische Beschlüsse auf Landesebene umsetzen soll, technisch-bürokratische Änderungen beinhaltet und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt.         
Kernpunkte des Gesetzes, das in der Debatte im Grundsatz von allen vier Fraktionen befürwortet wurde, sind die Regelungen zum Austausch personenbezogener Daten (DNA, Fingerabdrücke, Kfz-Daten) in Europa, die Festlegungen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (gemeinsame Streifen), die Erhebung von Telekommunikationsdaten sowie die Ausdehnung des Kreises der absolut geschützten Berufsgeheimnisträge auf Rechtsanwälte. Bisher galt der absolute Schutz lediglich für Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger.         

Polizei und Rettungsdienst sollen besser vor Infektionskrankheiten geschützt werden

Außerdem sollen Polizisten und Hilfeleistende der Rettungsdienste besser vor Gefahren schwerwiegender Infektionskrankheiten geschützt werden, in dem die Polizei ermächtigt wird, eine Blutentnahme bei möglicherweise infizierten Menschen anzuordnen, wenn die Gefahr der Ansteckung besteht – zum Beispiel durch die Nadel eines Drogenkonsumenten, eine Bisswunde oder nach einer Vergewaltigung. Auch die Zuständigkeit des Polizeivollzugdienstes zur Erteilung von Platzverweisen wird geregelt.         
„Die Polizei braucht einen klaren rechtlichen Rahmen“, sagte Thomas Blenke (CDU). Die Anpassung des Polizeigesetzes habe eine lange parlamentarische Tradition und sei notwendig. Seine Fraktion stimme in weiten Teilen zu, vor allem was die Prümer Beschlüsse betreffe, betonte Blenke. Er begrüßte auch die Änderungen zum Telekommunikationsbereich; es gehe nicht um Überwachung, sondern um die Rettung von Menschen in Not. Lücken sieht der CDU-Polizeiexperte im Bereich der Strafverfolgung sowie bei der Bekämpfung von Alkoholexzessen.

SPD sieht in Novellierung deutliche Verbesserungen für Polizeiarbeit

Für Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) sind die Anpassungen „zwingend“, er erklärte zu den Telekommunikationsdaten, von den 1600 Vorgängen im Land habe lediglich einer der Strafverfolgung gedient; der Rest sei zur Ortung von Menschen in hilfloser Lage erfolgt. 
Nikolaos Sakellariou (SPD) sieht in der Novellierung deutliche Verbesserungen für die Polizeiarbeit, Ulrich Goll (FDP) sagte, seine Fraktion werde im Wesentlichen zustimmen, weil der Entwurf „richtige Dinge beinhaltet“.  

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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10. und 11. Oktober 2012