Große Einigkeit über Justizwesen
Stuttgart. Bei der Beratung des Haushalts des Justizministeriums im Landtag waren Regierung und Opposition weitgehend auf Kuschelkurs. Einmütig wurde der gute Zustand der Justiz in Baden-Württemberg gewürdigt, der bundesweit, in manchem sogar europaweit, seinesgleichen suche; einmütiges Lob gab es beispielsweise für das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“. Einzig bei der Frage, wem das Verdienst daran zuzuschreiben sei, gingen die Meinungen auseinander.
Bernd Hitzler (CDU) betonte die Kontinuität in der Justizpolitik und vermisste am ehesten eigene neue Akzente der Regierung. Für die FDP meinte der frühere Justizminister Ulrich Goll gar augenzwinkernd: „Dieser Haushalt sieht so aus, dass ich mir fast schon die Frage stelle, ob man dafür den Minister wechseln musste.“
Wilhelm Halder (Grüne) wehrte sich gegen eine „Legendenbildung“ der CDU, der zufolge die inzwischen in Freiburg realisierte Form der Sicherungsverwahrung noch ihr Verdienst sei. Dafür würden 2012 nun 1,9 Millionen Euro bereitgestellt – mehr als es die Vorgängerregierung vorgesehen habe.
Für die SPD-Fraktion äußerte Andreas Stoch (SPD) „große Bedenken, Kernbereiche hoheitlicher Rechte in private Hände zu geben“, wie das die frühere schwarzgelbe Koalition getan habe. Den Justizvollzug dürfe man „nicht dem Spuk der Privatisierung ausliefern“ , wie es mit der Teilprivatisierung in Offenburg geschehen sei.
Gall (FDP) warnte die Regierung allerdings davor, wie vorgesehen die Teilprivatisierung des Gefängnisses in Offenburg rückgängig zu machen. Die dortigen „Anfangsschwierigkeiten“ seien unzulässig „aufgebläht“ worden. Mit dem „Rückdrehen“ dieser Einrichtung aber würde die Regierung Probleme bekommen.
Neue Akzente habe man durchaus gesetzt merkte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) an. Er wies auf die „Politik des Gehörtwerdens“ hin. Die Mitwirkungsrechte von Richtern und Staatsanwälten bei Beförderungen seien etwa in der Praxis schon gestärkt und die Transparenz solcher Entscheidungen schon erhöht worden. Eine Novelle des Landesrichtergesetzes, die das auch in rechtliche Form kleide, sei in Arbeit.
Stickelberger sagte, er freue sich über die Unterstützung auch der Opposition für den Justizhaushalt – und mahnte diese zugleich vorsorglich auch für künftige Haushalts- und Stellendiskussionen an. Mit den seit 1995 vollzogenen und noch geplanten Stellenkürzungen und Haushaltskürzungen komme man bald „an die Grenze der Belastbarkeit der Justiz.“ Die in Teilbereichen dennoch notwendig werdende Ausweitung von Personal resultiere aus Mehraufgaben, die auf Entscheidungen des Bundes beruhten. Ferner seien künftig beispielsweise durch die notwendige Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen an Gerichten Mehrkosten unausweichlich. Er begrüßte das Angebot der CDU, das Therapieangebot für Straftäter auszubauen. Denn mit den vorhandenen Plätzen „werden wir auf Dauer nicht auskommen“, so Stickelberger.