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Debatten im Landtag vom 28. und 29. Juni 2023

Kennzeichnungspflicht: Polizisten erhalten individuelle Nummernfolge

Der Landtag hat am Mittwoch der Kennzeichnungspflicht für Polizisten zugestimmt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) wies erneut die Kritik zurück, dass diese ein Misstrauensvotum gegen Polizisten sei. Ohnehin betreffe die neue Regelung nur gut 1600 Beamte.
Ein Polizist der Einsatzhundertschaft von hinten

Neben der taktischen Kennzeichnung soll es für Polizisten in größeren Einheiten künftig auch eine individuelle und anonymisierte geben.

dpa/Eibner-Pressefoto/Dennis Duddek)

STUTTGART. Mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD hat der Landtag der Kennzeichnungspflicht für Polizisten zugestimmt. FDP und AfD stimmten dagegen.

Die Kennzeichnungspflicht soll in geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizeidirektionen des Polizeipräsidiums Einsatz sowie der Einsatzhundertschaften bei Einsätzen ab Zug- beziehungsweise Einheitsstärke gelten. Die Kennzeichnung besteht aus einer fünfstelligen Nummernfolge, der die Länderkennung BW vorangestellt wird. Die Beamten erhalten je drei Kennzeichnungen. Für jeden Einsatz kann eine gewählt werden. Nach Angaben von Innenminister Strobl betreffe die Regelung nur rund 1600 Einsatzkräfte.

Polizeipräsidium Einsatz verwaltet die Kennzeichnungen zentral

Verwaltet werden die Kennzeichnungen zentral beim Polizeipräsidium (PP) Einsatz. Dafür wird Innenminister Strobl zufolge eine bestehende Anwendungssoftware verwendet, die angepasst werden konnte. Das PP Einsatz ist auch für die Ausgabe, Lagerung, Rücknahme und Sperrung von Kennzeichnungen zuständig.

Oliver Hildenbrand (Grüne) zeigte sich zufrieden, dass man das Vorhaben, das Grün-Schwarz im Koalitionsvertrag festgehalten hat, nun umsetze. Mit der Kennzeichnungspflicht stärke das Vertrauen in die Polizei. Gerade wenn es um die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols gehe, brauche es Transparenz.

Auch Christian Gehring (CDU) lobte den Gesetzentwurf. Er habe „Hand und Fuß“ und sei in aller Gründlichkeit besprochen worden.

Sascha Binder (SPD) kündigte an, dass die SPD dem Gesetz zustimmen werde. Er sei froh, dass ein jahrelanger Streit nun beigelegt worden sei und sowohl im Landtag als auch innerhalb der Polizei weniger hitzig darüber debattiert werden. Eine solche Kennzeichnungspflicht mache aber nur Sinn, wenn Polizeibeamte sich überhaupt außerhalb der Dienststelle bewegen könnten, dafür brauche es Sprit und Betriebsmittel. 24 Millionen Euro habe das Kabinett dafür angedacht, der Beschluss fehle aber.

Julia Goll (FDP) kündigte für die Liberalen an, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Es sei nicht gelungen, die Polizeigewerkschaften zu überzeugen. Ein Grund dafür, so Goll, dürfte sein, dass ein Teil der Regierung selbst gar nicht so überzeugt ist, von der Richtigkeit. Polizeigewerkschaften und Beamtenbund lehnen die Kennzeichnung ab. Die Gewerkschaft der Polizei etwa teilte erst kürzlich mit, dass es keinen sachlichen Grund gebe.

Innenminister kritisiert SPD für das Verbreiten von Unwahrheiten

Daniel Lindenschmid (AfD) kritisierte, dass Polizisten durch die Landesregierung unter Generalverdacht gestellt würden und dass, obwohl Statistiken belegten, dass es keinen Fall gebe, in dem ein zu Recht eines Fehlverhaltens beschuldigter Beamter nicht identifiziert werden konnte.

Strobl wies die Kritik des Generalverdachts entschieden zurück. Es sei eine gute Lösung gelungen, die zum einen Transparenz schaffe aber auch die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahre. Binder warf er vor, im Landtag Unwahrheiten zu verbreiten. Die Landesregierung habe neben den 24 Millionen weitere 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Polizei habe für den Rest des Jahres ausreichend Mittel und dies werde auch danach stets der Fall sein.

Jennifer Reich

Redakteurin Politik und Verwaltung

0711 66601-183

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28. und 29. Juni 2023